Regionalverband Stuttgart verabschiedet Regionalplan Windkraft

Die Regionalversammlung Stuttgart hat am 03.12.2025 den Regionalplan Windkraft verabschiedet. Der Regionalplan umfasst für die Region Stuttgart 90 Windkraft-Vorranggebiete mit insgesamt 7.085 Hektar = 1,9% der Regionsfläche; das  Windflächenbedarfsgesetz fordert 1,8% für die Windkraftindustrie.

Übersichtskarte der Vorranggebiete finden Sie hier

FÜR den Planentwurf stimmten die Fraktionen von  CDU/ÖDP,  Bündnis90/Die Grünen,  Freie Wähler,  SPD,  FDP und  Die Linke;   GEGEN den Planentwurf stimmten  AfD und  WerteUnion.

  • Schurwald

Für den Schurwald wurden 10 Windkraftflächen in 5 Windkraft-Vorranggebieten (RM-33, RM-34, GP-05, GP-03 und GP-01) beschlossen:

Bei den beiden Beteiligungsrunden (2023 und 2025) gingen sehr viele Einwendungen zu den Schurwald-Standorten ein. Der Schurwald erwies sich als ein Zentrum des Widerstandes!

Gegenüber dem ersten Planentwurf vom 25.10.2023 wurden von den acht geplanten Windkraftvorranggebieten drei Gebiete komplett aus der Planung genommen (ES-01, RM-21 und GP-02) und vier Gebiete verkleinert (GP-01, GP-03, RM-33, RM-34). Die Gesamtfläche reduziert sich somit von 600 Hektar auf 340 Hektar (-43%). Dies ist ein beachtlicher Erfolg und zeigt, dass sich der  Widerstand gelohnt hat! Aber auch 340 Hektar Windindustriegebiete bedeuten eine erhebliche Belastung für den Schurwald; diese Situation ist absolut unbefriedigend und inakzeptabel!

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage (§ 2 EEG: Erneuerbare Energien „liegen im überragenden öffentlichen Interesse“ und „dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“) und der überbordenden Subventionen (§ 36h EEG: Referenzertragsmodell) muss leider davon ausgegangen werden, dass alle Windkraft-Vorranggebiete maximal bebaut werden.

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  • Die Stellungnahmen der BI PRO SCHURWALD zu den beiden Offenlagen der Regionalplan-Entwürfe finden Sie hier:
  • Erste Offenlage ( 02.11.2023 – 02.02.2024) Hier
  • Zweite Offenlage ( 02.06.2025 – 01.08.2025) Hier

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  • Der Planungsprozess war vor allem durch drei Parameter geprägt:
  1. Das 1,8%-Flächenziel musste auf jeden Fall erreicht werden, in der dicht besiedelten Region Stuttgart blieb somit kaum Abwägungsspielraum. Die Regionalversammlung hatte nicht den Mut auf eine Änderung der Flächenziele hinzuwirken.
  • Eine dritte Offenlage sollte auf jeden Fall vermieden werden, die Chance auf ein reduziertes Flächenziel (1,1% statt 1,8%) wurde somit leichtfertig vertan.
  • Der intransparente Planungsprozess sollte die Zumutungen dieser Planung mit 90 Windkraft-Vorranggebieten wohl verschleiern und die Öffentlichkeit im Unklaren lassen.

Stuttgarter Zeitung, 04.12.25:   „Der neue Windkraftplan für die Region Stuttgart ist fertig“   Hier

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  • Auf der Internet-Seite des Regionalverbandes Stuttgart finden Sie die Detailinformationen:
  • Regionalplan Windkraft: Hier
  • Pressemitteilung des Regionalverbandes mit den Stellungnahmen der Fraktionen: Hier

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Planungsprozess

  • Regionalversammlung 25.10.2023

Am 25.10.2023 hat die Regionalversammlung Stuttgart den ersten Entwurf des Regionalplan Windkraft verabschiedet. Für den Schurwald waren 22 Windkraftflächen in 8 Windkraft-Vorranggebieten (600 Hektar) vorgesehen. Bei der ersten Offenlage sind 6.500 Einwendungen von Bürgern beim Regionalverband Stuttgart eingegangen, davon betrafen ca. 3.000 Einwendungen (46%) den Schurwald. Der Schurwald erwies sich somit als ein Zentrum des Widerstandes! Infos

  • Regionalversammlung 02.04.2025

Am 02.04.2025 hat die Regionalversammlung Stuttgart den zweiten Entwurf des Regionalplan Windkraft verabschiedet. Für den Schurwald waren immer noch 10 Windkraftflächen in 5 Windkraft-Vorranggebieten (340 Hektar) vorgesehen. Bei der zweiten Offenlage sind 3.500 Einwendungen von Bürgern beim Regionalverband Stuttgart eingegangen, der Schurwald war wiederum ein Schwerpunkt! Infos

  • Regionalversammlung 03.12.2025

Am 03.12.2025 hat die Regionalversammlung Stuttgart den finalen Satzungsbeschluss gefasst. Obwohl in der zweiten Offenlage noch einmal 3.500 Einwendungen vorgebracht wurden, führte dies nur zu marginalen Änderungen; für den Schurwald blieb leider alles unverändert. Änderungen am zweiten Planentwurf (02.04.2025) hätten eine dritte Offenlage erforderlich gemacht; dies wollte man unbedingt vermeiden. Deshalb stellt sich die Frage warum überhaupt ein zweites Beteiligungsverfahren durchgeführt wurde, wenn man deren Ergebnisse überhaupt nicht umsetzen will?

  • Übereilte Planung

Eine dritte Offenlage hätte für die Region Stuttgart einen wichtigen Zeitgewinn bedeutet, denn die schwarz-rote Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart:

„Die Zwischenziele des Windflächenbedarfsgesetz für 2027 bleiben unberührt.  Das Flächenziel für 2032 evaluieren wir.“ Für Baden-Württemberg legt das Windflächenbedarfsgesetz ein Flächenziel für 2027 von 1,1% und für 2032 von 1,8% fest. Die Bundesregierung möchte das Flächenziel für 2032 von 1,8% neu bewerten.

Nun hat die Region Stuttgart einen Regionalplan Windkraft mit 1,9% der Regionsfläche beschlossen. Falls die Bundesregierung das Flächenziel von 1,8% auf 1,1% reduziert würde die windschwache und dicht besiedelte Region Stuttgart mit einer massiven Planüberschreitung „glänzen“. Die Verabschiedung des Regionalplans würde sich als übereilt erweisen!

  • Massive Benachteiligung der Region Stuttgart

Die Ampelkoalition (SPD – Grüne – FDP) hat Baden-Württemberg verpflichtet 1,8% seiner Fläche der Windkraftindustrie zur Verfügung zu stellen (Windenergieflächenbedarfsgesetz). Die grün-schwarze Landesregierung hat dieses 1,8%-Flächenziel pauschal allen 12 Planungsregionen in Baden-Württemberg zugewiesen, ohne regionale Besonderheiten zu berücksichtigen (Klimaschutzgesetz BW). Die windschwache Region Stuttgart mit einer Bevölkerungsdichte von 760 Einwohnern pro qkm muss also das 1,8%-Flächenziel genauso erfüllen wie windstärkere Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von unter 200 Einwohner pro qkm. Dort sind z.B. viel größere Abstände zur Wohnbebauung möglich. Dies bedeutet eine massive Benachteiligung der Region Stuttgart!

Die BI Pro Schurwald hat deshalb bereits im April 2024 einen „Appell zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg“ an die grün-schwarze Landesregierung gerichtet. Diese hat unseren Appell zurückgewiesen. Ferner haben wir die Regionalversammlung Stuttgart, die direkt vom Volk gewählt ist, aufgefordert eine entsprechende politische Initiative zu starten und nicht nur die Vorgaben aus Berlin und Stuttgart umzusetzen. Diesen Appell hat die Regionalversammlung nie ernsthaft aufgegriffen.

Appell zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

  • Intransparenter Planungsprozess

Die verschiedenen Planentwürfe wurden vom Planungsausschuss in nicht-öffentlichen Sitzungen vorbereitet. Für die Öffentlichkeit war dieser Prozess absolut intransparent. In den öffentlichen Sitzungen der Regionalversammlung wurden von den Fraktionen nur vorbereitete Stellungnahmen verlesen – es gab keine offene Diskussion. Für so weitreichende Entscheidungen ist dies nicht akzeptabel; eine Akzeptanz der Planung darf so nicht erwartet werden.

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Windkraftanlagen bei Baiereck:  Immer noch zu laut  –  Brummton weiterhin da

Die beiden Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche sind seit März 2025 wegen extremer Lärmbelästigungen stillgelegt. Zwischenzeitlich wurden bei beiden Anlagen die Getriebe getauscht. In der Nacht 11./12.09.2025 fand nun ein Probebetrieb statt.

Diesen Probebetrieb haben wir für eine Analyse der Schall-Immissionen in Uhingen – Baiereck genutzt.

Unsere Schall-Analyse kommt zu folgendem Ergebnis:

  1. Die beiden Windkraftanlagen sind immer noch deutlich zu laut.

Der Schallpegel liegt bei 45 dB(A). Der nächtliche Immissionsrichtwert der TA-Lärm von 40 dB(A) wird deutlich um 5 dB(A) überschritten.

  1. Brummton ist weiterhin vorhanden.

Die Windkraftanlagen sind weiterhin tonhaltig. Eine Tonfrequenz von 110 Hz ist deutlich hörbar. Es ist ein Tonzuschlag von 2 dB(A) zu berücksichtigen. Tonhaltige Windkraftanlagen entsprechen nicht dem Stand der Technik.

  1. Tieffrequente Geräusche sind außerordentlich stark.

Der  Anhaltswert (Nacht) für tieffrequente Geräusche wird um 6 dB überschritten.

  1. Die beiden Windkraftanlagen wären in diesem Zustand nicht genehmigungsfähig und ein Regelbetrieb darf nicht wieder aufgenommen werden.

Unsere Analyse haben wir dem Landratsamt Göppingen zur Verfügung gestellt. Wir sind nun auf das Ergebnis der „Auffälligkeitsmessung“ des Herstellers Nordex  und Betreibers Uhl-Windkraft gespannt.

Hier finden Sie eine Hörprobe des Brummtons:

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Schall-Emissionsmessung ungeeignet  –  Langzeit-Immissionsmessung erforderlich

Im Genehmigungsbescheid für die beiden Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche wird als Abnahmemessung eine Emissionsmessung am Standort der Windkraftanlagen gefordert.

Emissionsmessungen sind jedoch für flaches Gelände (Norddeutschland) konzipiert und für hügeliges und bewaldetes Gelände (Süddeutschland) ungeeignet.

Die Voraussetzungen für Emissionsmessungen sind in hügeligem und bewaldeten Gelände wegen Schalldämpfungen durch Abschirmung und Topografie nicht gegeben. Grundsätzlich sollte vom Messstandort freie Sicht auf die Schallquelle (gesamte Windkraftanlagen, vom Fuss bis zur Flügelspitze) bestehen; bei GP-05 sind die Windkraftanlagen jedoch durch Wald verdeckt.

Aus diesen Gründen ist die Emissionsmessung am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche nicht vorschriftsgemäß durchführbar. Es ist zu erwarten, dass die Ergebnisse einer Emissionsmessung und ggf. einer daraus abgeleiteten Immissionsprognose im Vergleich zu den tatsächlichen Immissionsbelastungen zu gering ausfallen.

Wir haben deshalb mit Schreiben vom 08.07.2025 an das Landratsamt Göppingen als Abnahmemessung eine Langzeit-Immissionsmessung in Baiereck gefordert. Eine inhaltliche Stellungnahme des Landratsamtes steht noch aus.

Presseberichte:

Stuttgarter Zeitung 18.10.2025: Der Streit um die Windräder auf dem Schurwald geht weiter

Südwestpresse 17.10.2025: Der Lärm ist weitgehend weg – Behörde widerspricht Bürgerinitiative

Südwestpresse Leserbrief 25.10.2025: Ein Unding

Südwestpresse Leserbrief 29.10.2025: Vertrauen zerstört

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Windkraftprojekt Königseiche II

Uhl-Windkraft hat am 25.06.2025 beim Landratsamt Esslingen einen Antrag auf Genehmigung von zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N175 beim Sümpflesberg / Königseiche (auf Lichtenwalder Gemarkung) eingereicht.

Die neuen Anlagen des Typs Nordex N175 sollen sich nordwestlich an die zwei bestehenden Anlagen des Typs N149 anschließen. Zusammen mit den drei Windkraftanlagen (Nordex N131) am RM-34 Goldboden entsteht so entlang dem Kaisersträßle eine Galerie der Windräder.

Der Abstand beträgt nach Baiereck 900 Meter, Thomashardt 960 Meter, Schlichten 1.600 Meter und Büchenbronn  1.750 Meter.

Die Rotorfläche der neu beantragten Nordex N175 ist fast doppelt so groß wie der Nordex N131 am Goldboden!

Lärmprobleme am Sümpflesberg / Königseiche noch ungelöst

Die beiden bestehenden Windkraftanlagen (Nordex N149) am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche sind bundesweit wegen ihrer Lärmprobleme bekannt geworden. Seit 06.03.2025 sind sie komplett stillgelegt.

Obwohl die Probleme an den Nordex N149 noch nicht gelöst sind, hat Uhl-Windkraft für diesen Standort nun zwei weitere, noch größere Windkraftanlagen (Nordex N175) beantragt.

Informationen zu den Lärmproblemen der beiden Nordex N149 am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche:

GP-05 Sümpflesberg / Königseiche – Massive Lärmbelästigungen durc Windkraftanlagen

Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche ab 06. März 2025 komplett außer Betrieb genommen

Hörproben:

Lärm durch Windkraftanlagen – Hörprobe

Standort nicht als Windkraft-Vorranggebiet vorgesehen

Die Flächen auf denen die beiden Windkraftanlagen Nordex N175 stehen sollen sind im aktuellen Entwurf des Regionalplans Windkraft (2. Offenlage) nicht als Windkraft-Vorranggebiet vorgesehen. Vielmehr hat die Regionalversammlung Stuttgart am 02.04.2025 beschlossen diese Teilfläche des potenziellen Vorranggebietes RM-34 aus der Planung zu streichen.

Trotzdem stellt Uhl-Windkraft fast 3 Monate später einen Genehmigungsantrag für diese (gestrichenen) Flächen. Man kann deshalb davon ausgehen, dass Uhl-Windkraft massiv Lobbying betreiben wird damit diese Flächen wieder in den Regionalplan aufgenommen werden.

Uhl-Windkraft hat bereits Pachtvertrag mit ForstBW abgeschlossen

Uhl-Windkraft hat für die benötigten Flächen mit ForstBW bereits einen Pachtvertrag geschlossen.

Uhl-Windkraft hat den Genehmigungsantrag vor dem 30.06.2025 eingereicht um noch in den Genuss der Regelungen der EU-Notfallverordnung (§ 6 Wind BG) zu kommen. Diese ermöglicht ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, so muss z.B. keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Das Genehmigungsverfahren ist derzeit ruhend gestellt bis über den Regionalplan Windkraft abschließend entschieden ist.

Aus unserer Sicht zeigt dieser Genehmigungsantrag die Rücksichtslosigkeit der Windkraftindustrie und speziell der Fa. Uhl-Windkraft gegenüber der Bevölkerung. Obwohl die Lärmprobleme am Sümpflesberg / Königseiche noch nicht ansatzweise gelöst sind werden für diesen Standort bereits zwei weitere Windkraftanlagen beantragt. Darüber hinaus zeigt sich eine Respektlosigkeit gegenüber der vom Volk gewählten Regionalversammlung. Die Regionalversammlung hat am 02.04.2025 diese Flächen aus dem Planentwurf gestrichen und ein Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen diese Flächen wieder aufzunehmen wurde abgelehnt. Doch Uhl-Windkraft akzeptiert diese demokratische Entscheidung nicht.

Die Profitgier lässt offensichtlich alle Hemmungen fallen. Durch das Referenzertragsmodell (§36h EEG) bekommen Windkraftbetreiber Subventionen bis zu 11 Cent / kWh bezahlt. Da lohnen sich Windkraftanlagen in den windschwächsten Gebieten (wie dem Schurwald) für die Betreiber. Die Rechnung bezahlen die Stromkunden und Steuerzahler.

Leserbrief: Südwestpresse 18.10.2025: Wirklich zum Verzweifeln

Auch am GP-03 (Unterberken / Wangen, ehem. Bundeswehrdepot) sind weitere vier Windkraftanlagen beantragt. So wird der Schurwald immer mehr voneinem Natur- und Erholungsraum zu einer Windkraft-Industriezone.

Auf Baden-Württemberg kommt ein Windkraft-Tsunami zu

Die LUBW vermeldet auf Ihrem Dashboard Windenergieausbau, dass sich in Baden-Württemberg aktuell 1.224 Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren befinden.

Davon zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N175 auf der Gemarkung von Lichtenwald.

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Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD zum Entwurf des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart

Zweite Offenlage (02. April 2025)

Der Regionalverband Stuttgart hat am 02. April 2025 den überarbeiteten Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt (2. Offenlage). Auf dem Schurwald sind noch 10 Windkraftflächen in 5 Vorranggebieten auf 340 Hektar vorgesehen. Details finden Sie Hier .

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD

Die BI PRO SCHURWALD hat am 31.07.2025 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Windkraft beim Regionalverband Stuttgart eingereicht und am 07.10.2025 und 07.11.2025 alle Mitglieder der Regionalversammlung noch einmal per Mail angeschrieben.

Hier unsere drei Hauptkritikpunkte:

  • Windhöffigkeit

Wir legen ein Gutachten zur Windhöffigkeit auf dem Schurwald vor. Dieses zeigt, dass an keinem der vorgesehenen Windkraft-Vorranggebiete die geforderte mittlere gekappte Windleistungsdichte von 215 Watt / qm in 160 Meter ü.G. erreicht werden kann. Deshalb ist auf die Ausweisung dieser fünf Standorte im Regionalplan Windkraft zu verzichten.

Nachdem  der Regionalverband Stuttgart einen laut BW-Windatlas 2019 ungeeigneten Standort  – RM-35 Buocher Höhe –  aufgrund einer von Dritten vorgelegten Windmessung nachträglich in die Planung aufgenommen hat,  muss er auch laut BW-Windatlas 2019 vermeintlich geeignete Standorte (auf dem Schurwald) nachträglich aus der Planung herausnehmen, wenn deren Untauglichkeit nachgewiesen wird.

  • Räumliche Überlastung

Im Umweltbericht wird auf das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt, Urt. V. 16.03.2012, 2L 2/11; Rz 20 Bezug genommen:

Dort heißt es: „Auf die Ausweisung von Windkraftgebieten ist zu verzichten, wenn diese zu einer Einkreisung von Siedlungsbereichen führen und damit auf die Bewohner bedrohlich wirken und sie belästigen. Eine Einkreisung liegt vor, wenn ein Windpark in einem Winkel von 120° um den Siedlungsbereich eine deutlich sichtbare, geschlossene, den Siedlungsbereich umgreifende Kulisse bildet.“

Hieraus leitet der Regionalverband folgendes Auswahlkriterium räumliche Überlastung ab:

(Umweltbericht (Anlage 5 zur Sitzungsvorlage Nr. RV-086/2023 Regionalversammlung am 25.10.2023), Seite 17, Pkt. 3.3 1.)

„Als maximal zumutbar gilt eine durchgängige Bebauung des Horizonts durch Windkraftanlagen von 2/3 des Gesichtsfelds (= 120°).

Im Umfeld von Ortslagen dürfen innerhalb eines horizontalen Winkels von 180° in beliebiger Blickrichtung

  • maximal 120° durchgehend von einer Potenzialfläche für WKA eingenommen werden,
  • demnach müssen mindestens 60° zusammenhängend freigehalten werden,
  • die beiden obigen Kriterien müssen von künftigen Vorrangflächen für WKA unter Berücksichtigung der Wirkung bestehender WKA gewährleistet sein.“

Auf dem Schurwald kann der zusammenhängende Freihaltekorridor von 60° durchgängig nicht dargestellt werden. Es entsteht somit eine räumliche Überlastung.

Der Freihaltekorridor von 60° kann nur eingehalten werden, wenn auf die Erweiterung von RM-34 verzichtet wird. Bei GP-01 / GP-03 sind die Vorrangflächen so zu verkleinern, dass der Freihaltekorridor  von 60° gegeben ist.

  • Vorsorgeabstand Lärmschutz

Der Regionalverband hat aus Gründen des Lärmschutzes einen Vorsorgeabstand von 800 Meter zu Siedlungsgebieten festgelegt.

GP-05 Sümpflesberg / Königseiche ist von Uhingen-Baiereck 800 Meter entfernt. Durch die beiden Windkraftanlagen Nordex N149 kommt es in Baiereck (und anderen Ortschaften) in 1.000 Meter Entfernung (und weiter) zu Richtwertüberschreitungen der TA-Lärm; Brummtöne (Tonhaltigkeit) sind deutlich wahrnehmbar.

Ein Austausch der Getriebe in beiden Anlagen im August 2025 brachte keine Lösung des Problems. Nachdem die beiden Windkraftanlagen seit 30.09.2025 wieder in Betrieb sind kommt es zu zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung.

Dies zeigt, dass auf dem Schurwald ein Vorsorgeabstand von 800 Meter offensichtlich nicht ausreichend ist. Hierbei ist die Topografie, sowie Ruhe und Abgeschiedenheit des Schurwaldes von Bedeutung. Grundsätzlich ist die Topografie auf dem Schurwald überall gleich. Deshalb können ähnliche Belästigungen wie bei GP-05 auch von den anderen Schurwald-Standorten nicht ausgeschlossen werden. Der Vorsorgeabstand ist deshalb auf dem Schurwald großzügiger zu bemessen.

Wir halten auf dem Schurwald einen Vorsorgeabstand von mindestens 1.200 Meter zur Wohnbebauung für erforderlich. Für BB-14 wurde bereits ein Vorsorgeabstand von 1.200 Meter beschlossen (Lex Diezenhalde).

Stellungnahme der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Teilfortschreibung des Regionalplan Windenergie des Verband Region Stuttgart vom 25.07.2025:

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Vorsorgeabstand zum Schutz vor optisch bedrängender Wirkung

Mit Mail vom 10.10.2025 haben wir vom Regionalverband Stuttgart einen Vorsorgeabstand zu Siedlungsgebieten zum Schutz vor optisch bedrängender Wirkung von 1.200 Meter gefordert:

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Stellungnahme der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Teilfortschreibung des Regionalplan Windenergie des Verband Region Stuttgart (1. Offenlage) vom 22.01.2024 finden Sie Hier .

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Zweites Beteiligungsverfahren Regionalplan Windkraft

Der Verband Region Stuttgart hat am 02. April 2025 einen zweiten Planentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region beschlossen.

Vom 02. Juni 2025 bis 01. August 2025 können Stellungnahmen beim Regionalverband Stuttgart eingereicht werden.

In diesem Beteiligungsverfahren sollen Stellungnahmen nicht mehr per Brief-Post, sondern nur noch per E-Mail oder eine Online-Plattform eingereicht werden.

Wir haben eine standardisierte Stellungnahme im WORD-Format vorbereitet die Sie HIER herunterladen können.

Bitte den Text aus der WORD-Datei kopieren und in das E-Mail oder die Online-Plattform einfügen. Vorname und Nachname sowie Adresse ergänzen. Der Text kann selbstverständlich verändert oder ergänzt werden. Bei der Mail im Betreff „Regionalplan Windkraft – Schurwald“ einfügen.

Falls Sie keine Möglichkeit haben eine Stellungnahme per E-Mail oder die Online-Plattform abzugeben sollten Sie den Postweg wählen. Hierzu können Sie die standardisierte Stellungnahme im PDF-Format HIER herunterladen.

Die Bestimmung der Windkraft-Vorranggebiete ist auch eine politische Entscheidung. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. So senden wir ein klares Signal nach Stuttgart!

Bei dieser Aktion geht es darum eine möglichst hohe Anzahl von Stellungnahmen für alle Schurwald-Standorte zu generieren. Jedes volljährige Haushaltsmitglied sollte deshalb eine eigene Stellungnahme abgeben (separate Mail).

Die BI PRO SCHURWALD wird daneben wieder eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme abgeben und zu jedem Standort ausführlich Stellung nehmen. Sie müssen also nicht besorgt sein, wenn für den Standort der Sie am meisten beeinträchtigt nicht alle Argumente in der Standard-Stellungnahme stehen.

Stellungnahme bitte bis zum 31. Juli 2025 beim Regionalverband Stuttgart einreichen:

per Mail: windenergie@region-stuttgart.org                            

per Online-Plattform:     Online-Beteiligung     

Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.

Kontaktieren Sie auch die Regionalräte:

Mitglieder Regionalversammlung Stuttgart

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LÄRMPROBLEME IN BAIERECK SIND EIN WECKRUF

Der Windkraftausbau ist mit erheblichen Nachteilen und Beeinträchtigungen für die Bevölkerung verbunden. Dies zeigt sich aktuell besonders drastisch bei GP-05 in Ebersbach – Büchenbronn im Landkreis Göppingen. Die Lärmprobleme machen deutlich, dass Windkraftanlagen keine harmlosen rotierenden Sonnenblumen sind.

Die Anwohner in Uhingen–Baiereck sagen: Die Nächte sind unerträglich, über 50% denken über Wegzug nach!

Die Lärmbelästigungen zeigen zu welcher Gefahr für Gesundheit und Immobilienwerte Windkraftanlagen führen.

GP-05 Sümpflesberg / Königseiche – Massive Lärmbelästigungen durc Windkraftanlagen

Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche ab 06. März 2025 komplett außer Betrieb genommen

Hörproben:

Lärm durch Windkraftanlagen – Hörprobe

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ÄNDERUNGEN ZUM ERSTEN PLANENTWURF

Zum ersten Entwurf (10/2023) gab es 6.500 Einwendungen von Bürgern, davon betrafen ca. 3.000 Einwendungen die Schurwald-Standorte !!!

Der Widerspruch hat sich gelohnt. Von ursprünglich acht Windkraft-Vorranggebieten auf dem Schurwald wurden drei komplett gestrichen: ES-01 (Plochingen / Baltmannsweiler) , RM-21 (Schichten / Berken) und GP-02 (Wäschenbeuren / Birenbach).

Vier Gebiete wurden verkleinert: GP-01 (Adelberg), GP-03 (Wangen), RM-33 (Schnait / Manolzweiler) und RM-34 (Goldboden). RM-34 wurde im Osten (Büchenbronn / Baiereck) reduziert. (Bündnis90 / Die Grünen versuchten die Verkleinerung von RM-34 zu verhindern; zum Glück erfolglos).

Von ursprünglich 600 ha sind 340 ha übriggeblieben (-43%).

Wir freuen uns darüber, dass die Regionalräte unsere Argumente gewürdigt haben.

Aber auch 340 ha ist eine extrem große Fläche. Würde diese Planung Realität werden, dann droht der Schurwald von einem Natur- und Erholungsraum zu einer Windkraft-Industriezone zu werden. Auch für die gesamte Region Stuttgart wäre dies die einschneidenste Veränderung der Landschaft seit der industriellen Revolution.

JETZT AKTIV WERDEN ! Das erste Beteiligungsverfahren hat gezeigt – Widerstand zeigt Wirkung. Deshalb müssen wir jetzt noch einmal alles geben!

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ZWEITER ENTWURF Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart (02.06.2025)

HOHE WINDKRAFTDICHTE

Für den Schurwald sind weiterhin 5 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete mit einer Fläche von 340 Hektar vorgesehen, die sich auf 10 Einzelflächen aufteilen. Dies führt zu einer unerwünschten Aufsplitterung und widerspricht dem Ziel der Bündelung und Standortkonzentration. RM-34 führt zusammen mit RM-33 und GP-05 zu einer unerwünschten Galeriebildung. GP-01 und GP-03 führen zur Umzingelung von Adelberg. Die 10 Windkraftflächen führen weiterhin zu einer sehr hohen Windkraftdichte.

Es kommt zu einer Überlastung des Gebietes, die Lebens- und Wohnqualität sinkt, was zu einem Verfall der Immobilienwerte führen wird:

GP-05 Sümpflesberg – Analyse Immobilien-Wertverluste – bitte klicken Sie hier

Zur weiteren Information: Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz finden Sie hier

WINDHÖFFIGKEIT

Der BW-Windatlas 2019 weist für den Schurwald eine nur sehr grenzwertige Windhöffigkeit aus. Die mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund wird mit 200 – 270 Watt / qm angegeben; dies liegt im Bereich des Mindestrichtwertes von 215 Watt / qm. Am Standort Winterbach – Goldboden wird die im Windatlas 2019 errechnete Windhöffigkeit aber in der Realität bei weitem nicht erreicht. Es sind somit nur mit sehr mäßigen Windstromerträgen zu rechnen.

RM-34 Goldboden Analyse Windstromstromproduktion – bitte klicken Sie hier

Der Windstrombeitrag des Schurwald zur Energiewende ist äußerst klein und ineffizient.

NATUR- UND ERHOLUNGSRAUM

Die Windkraft ist mit großen Nachteilen und Beeinträchtigungen verbunden. Für alle 5 potenziellen Vorranggebiete wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft. Drei Vorranggebiete liegen in Landschaftsschutzgebieten. Eine erhebliche Belastung des Schutzgutes Landschaft und Erholung wird vom Regionalverband angenommen.

Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilans und Reviere des Wespenbussard nachgewiesen.

Zahlreiche Flächen befinden sich im naturnahen Mischwaldgebiet, im Erholungswald, Wasserschutzwald, Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald und Bodenschutzwald. Erhebliche Beeinträchtigungen der Waldfunktionen schließt der Regionalverband nicht aus.

Es besteht eine große Gefahr, dass die Funktionen des Schurwaldes als wichtiger Natur- und Erholungsraum für den mittleren Neckarraum durch den erheblichen Umfang an Vorranggebieten zerstört wird, obwohl nur ein relativ geringer Windstromertrag zu erwarten ist.

VORSORGEABSTAND

Der Regionalverband hat Vorsorgeabstände zum Gesundheitsschutz der Menschen festgelegt: für Siedlungsgebiete: 800 Meter und für Wohngebäude im Außenbereich: 600 Meter. Es ist ungeklärt ab welchem Abstand zu den nahezu 300 Meter hohen Windkraftanlagen der Schutz des Menschen ausreichend gewährleistet ist.

Art. 2 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der Staat ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bürger zu ergreifen. Der Gesundheitsschutz ist somit ein grundlegendes Staatsziel.

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass Menschen im Außenbereich einen geringeren Anspruch auf Gesundheitsschutz haben als in Siedlungsgebieten.

Darüber hinaus hat die Regionalversammlung am 02.04.2025 beschlossen wegen der „außerordentlich hohen Siedlungsdichte“ das potenzielle Vorranggebiet BB-14 so zu verkleinern, dass der Abstand zur Wohnbebauung in Böblingen 1.200 Meter beträgt („Lex Diezenhalde“). Das Grundgesetz sieht jedoch keinen abgestuften Gesundheitsschutz vor.

Hier kommt es zu einer krassen Benachteiligung der Landbevölkerung, die sowieso die Nachteile und Belastungen des Ausbaus von Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik tragen muss.

Wenn der Regionalverband für Böblingen einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter für erforderlich hält, dann verdient die Landbevölkerung auf dem Schurwald den gleichen Gesundheitsschutz (Gleichbehandlungsgrundsatz). Wir fordern deshalb für den Schurwald ebenfalls einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zu den Windkraft-Vorranggebieten.

Wie oben erwähnt kommt es zur Überschreitung der Lärm-Richtwerte der beiden Windkraftanlagen am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche. Die Anlagen überschreiten nicht nur den Lärm-Richtwert der TA-Lärm, sondern sind auch tonhaltig und impulshaltig, und emittieren niederfrequente Geräusche.  Hauptbetroffen ist der Uhinger Ortsteil Baiereck in ca. 1.000 Meter Entfernung, aber auch in Büchenbronn und Thomashardt gibt es Beschwerden.  Die Anlagen sind seit mehreren Monaten stillgelegt.

Die Topografie ist im Schurwald grundsätzlich überall gleich. Deshalb können zusätzliche Belästigungen auch von anderen Standorten für die umliegenden Orte nicht ausgeschlossen werden. Ein Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zur Wohnbebauung ist deshalb für den Schurwald zwingend.

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SCHURWALD WINDKRAFT STANDORTE IM DETAIL

RM-33  Schnait – Geradstetten – Manolzweiler

  • RM-33 liegt in einem LUBW „Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Arten“ Kategorie B. Es ist mit erheblichen Beeinträchtigungen von Artenschutzbelangen zu rechnen.
  • Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Landtag Baden-Württemberg forderte am 01. Dezember 2016 WN-33 Nonnenberg nicht zu verpachten, um eine Umzingelung von Manolzweiler zu verhindern.
  • Steckbrief RM-33: hier

RM-34  Manolzweiler – Engelberg – Hohengehren – Thomashardt – Schlichten – Baiereck – Büchenbronn 

  • 3 Windkraftanlagen des Typs Nordex N-131 seit Dezember 2017 in Betrieb
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Informationen zum Windstromertrag: hier
  • Steckbrief RM-34: hier

GP-05   Thomashardt – Baiereck – Büchenbronn – Diegelsberg

  • Windkraft-Vorranggebiet GP-05 ist gegenüber dem ersten Planentwurf (10/2023) unverändert
  • 2 Windkraftanlagen des Typs Nordex N-149 seit Dezember 2024 in Betrieb; wegen Verstoß gegen die TA-Lärm und Nebenbedingungen der Genehmigung seit März 2025 stillgelegt; siehe hier und hier
  • Informationen zur Genehmigung im Jahr 2022 finden Sie hier und hier
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald  
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Steckbrief GP-05: hier

GP-03   Nassach – Unterberken – Adelberg – Wangen – Nassachmühle

  • Genehmigungsantrag für 4 Windkraftanlagen des Typs Vestas V-172 gestellt
  • teilw. Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Steckbrief GP-03: hier

GP-01   Ober- / Unterberken – Plüderhausen – Breech – Adelberg

  • Sichtbeziehung zu den Kulturdenkmalen Hohenstauffen und Kloster Adelberg
  • Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Steckbrief GP-01: hier

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UNSERE FORDERUNGEN

Verzicht auf Windkraft auf dem Schurwald

In der Gesamtabwägung, auf der einen Seite mäßige Windstromerträge und auf der anderen Seite massive Nachteile und Beeinträchtigungen für Landschaft, Natur und Menschen ist der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald nicht sinnvoll und sachgerecht. Wegen der geringen Windhöffigkeit ist ein „überragendes öffentliches Interesse“ an der Windkraft (§2 EEG) nicht gegeben.

Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zur Wohnbebauung

Die Gleichbehandlung mit Böblingen (BB-14) und die Topographie des Schurwaldes (Baiereck) erfordern einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zur Wohnbebauung auf dem Schurwald. Bei diesem Mindestabstand sind keine Windkraft-Vorranggebiete auf dem Schurwald darstellbar.

Keine Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Landschaftsschutzgebiete sollen den Charakter einer Landschaft schützen und erhalten. Von 300 Meter hohen Industrieanlagen, die sich auch noch bewegen, geht dagegen ein massiver und brutaler Eingriff in die Landschaft aus; eine massivere Veränderung ist kaum vorstellbar. Deshalb haben Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nichts verloren!

Keine Windkraftanlagen im Wald

Der Landesentwicklungsplan BW (Plansatz 5.3.5 (Z) hat die Zielsetzung: „Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken.“ Bei der geringen Windhöffigkeit des Schurwaldes kommt dieser Plansatz zweifelsohne zum Tragen.

Der Geist der „Ebersbacher Resolution“ vom 25.10.2022 sollte weiterhin die Richtung vorgeben.

Die Ebersbacher Resolution finden Sie hier .

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RECHTSFOLGEN

Die rechtskräftige Ausweisung von Windkraftvorranggebieten bedeutet in der Praxis einen Anspruch auf Genehmigung von Windkraftanlagen.

Die im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Gutachten werden von den Projektierern beauftragt und bezahlt, sind also Parteiengutachten. § 2 EEG erklärt zudem den Ausbau der Windkraft zum „überragenden öffentlichen Interesse“ und legt fest, dass bei Schutzgüterabwägungen den Belangen der erneuerbaren Energien Vorrang einzuräumen ist. Dies bedeutet, dass Landschafts-, Natur- und Anwohnerschutz in den Genehmigungsverfahren nachrangig sind!

Deshalb ist es entscheidend die Ausweisung von Windkraft-Vorranggebieten zu verhindern. Bitte engagieren Sie sich für den Erhalt des Schurwaldes als Natur- und Erholungsraum.

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  • NÄCHSTE SCHRITTE
  • Bitte informieren Sie sich. Auf der Homepage des Regionalverbandes finden Sie alle Informationen. Internetauftritt des Verband Region Stuttgart: Windkraft in der Region
    Wichtig ist vor allem der Umweltbericht, die Raumnutzungskarten und die Gebietssteckbriefe (diese sind auch als Dateianhänge beigefügt).
  • Informieren Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Bekannte.
  • Die Bürgerinnen und Bürger könnten bis zum 31. Juli 2025 Stellungnahmen zu diesem Planungsentwurf abgeben. Wir haben eine „Standardstellungnahme“ vorbereiten, welche Sie verwenden können. Es ist wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen aus der Bürgerschaft abgegeben werden!
  • Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.
  • Die endgültige Entscheidung fällt die Regionalversammlung im Dezember 2025 (Satzungsbeschluss); es ist eine politische Entscheidung. Am 08. März 2026 ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Machen Sie den Kandidaten klar, dass der Windkraftausbau ein wichtiges Kriterium für Ihre Wahlentscheidung ist.
  • Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

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Lärm durch Windkraftanlagen – Hörprobe

Mit den beiden eingefügten MP4-Audiodateien können Sie sich einen eigenen Eindruck über die Geräusche von Windkraftanlagen verschaffen.

Am 20.12.2024 wurden am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 in Betrieb genommen.

Seither kommt es zu massiven Protesten der Anwohner wegen störendem Lärm, besonders betroffen ist die Ortschaft Baiereck. Uhingen – Baiereck liegt ca. 900 – 1.400 Meter von den Windkraftanlagen entfernt im Nassachtal.

Beide Nordex-Windkraftanlagen sind stark tonhaltig (=erzeugen Brummtöne). Zudem wird in Baiereck der nächtliche Immissionsrichtwert der TA-Lärm für Allgemeine Wohngebiete von 40 dB(A) überschritten.

In Baiereck ist aber auch tieffrequenter Schall und Infraschall nachweisbar, der eindeutig den Windkraftanlagen am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche zugeordnet werden kann.

Die eingefügten MP4-Dateien enthalten nächtliche Geräuschaufzeichnungen in Baiereck vom 30.01.25 und 01.04.25. Wir bitten Sie die Audiodatei mit einem guten Kopfhörer oder einem guten In-Ear-Ohrhörer abzuhören. Um auch die Tieffrequenzen (< 40 Hz) wahrnehmen zu können sollte der Übertragungsbereich bei 10 Hz beginnen.

Hiermit kann sich jedermann einen Eindruck über die Geräuschsituation vor Ort verschaffen. Die Anwohner selbst sagen: Die Nächte sind unerträglich, über 50% denken über Wegzug nach! Zwischenzeitlich hat Baiereck landesweit eine traurige Berühmtheit erlangt.

Brummtöne

Audio-Datei: „Baiereck Hörprobe Brummtöne“
Diese Geräuschdatei hat eine Länge von 1:45 Minuten;
für die Einstellung der Lautstärke können die aufgezeichneten Eulenrufe ein guter Vergleichsmaßstab sein.
Zur Verdeutlichung haben wir phasenweise die Frequenzen   144 Hz   –   72 HZ   –   < 40 Hz   herausgefiltert und wieder eingeblendet.
So können Sie sich einen eigenen Eindruck verschaffen was 72 Hz und was 144 Hz bedeuten.

 

Aufgrund der Topographie und ruhigen Lage von Baiereck sind die Brummtöne und der tieffrequente Schall hier besonders deutlich wahrnehmbar. An Standorten mit lauteren Umgebungsgeräuschen sind diese Töne bzw. Frequenzen ggf. nicht so deutlich festzustellen. Die Auswirkungen dieser Frequenzen auf Gesundheit und Wohlbefinden sind aber auch hier gegeben.

Grundsätzlich gilt, dass Windkraftanlagen die tonhaltig sind nicht dem Stand der Technik entsprechen. In den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen wird i.d.R. festgelegt, dass die Windkraftanlagen nicht tonhaltig sein dürfen.

Es sind aber Zweifel angebracht, ob dies auch ausreichend geprüft und kontrolliert wird. Im vorliegenden Fall wurden die starken Brumm-Töne bei 144 Hz und 72 Hz nur durch die Aufzeichnungen der BI PRO SCHURWALD nachgewiesen. Diese Tonfrequenzen ergaben sich im Schwachlastbereich der Windkraftanlagen und dieser Bereich wird im Regelfall entsprechend den einschlägigen Messvorschriften nicht untersucht.

Die Tonfrequenzen der Windkraftanlagen fallen je nach Windgeschwindigkeit (Betriebszustand) unterschiedlich aus. Mit höheren Windgeschwindigkeiten steigen auch die Tonfrequenzen; bleiben aber deutlich hörbar.

Da die Nordex-Windkraftanlagen nicht gesetzes- und genehmigungskonform betrieben werden können, wurden sie am 06.03.2025 bis auf Weiteres außer Betrieb genommen.

Infraschall

Vielfach wird ausgeführt, dass Menschen Infraschall (< 20 Hz) bei real vorkommenden Schalldrücken nicht mehr hören würden. Daraus wird abgeleitet, dass der Infraschall von Windkraftanlagen zu keinen Belästigungen und schädlichen Wirkungen führen würde.

Der Mensch kann Infraschall aber wahrnehmen – es ist dann kein Hören, mit den Sinneseindrücken Lautstärke und Tonhöhe, sondern ein Fühlen und Empfinden. Diese Frequenzen werden z.B. als Dröhn-, Schwingungs-, Vibrations- oder Druckgefühl wahrgenommen, oft entsteht ein bedrückendes und beklemmendes Gefühl.

Bitte verschaffen Sie sich einen eigenen Eindruck:

Audio-Datei: „Baiereck Hörprobe Infraschall“
Diese Geräuschdatei hat eine Länge von 1:05 Minuten;
der Frequenzanteil < 30 Hz (tieffrequenter Schall + Infraschall) wurde hervorgehoben.
Der Geräuschanteil < 30 Hz wird mehrfach ein- und ausgeblendet:
15 Sek. ein – 10 Sek. aus – 15 Sek. ein – 10 Sek. aus – 15 Sek. ein.
Bitte verwenden Sie einen hochwertigen  Kopfhörer oder In-Ear-Ohrhörer mit einem Übertragungsbereich ab 10 Hz und drehen Sie ihn auf maximale Lautstärke. Kopfhörer erst danach aufsetzen!
Bitte nicht zu lange hören – auch wenn der Infraschall nicht hörbar ist, so besteht doch ein erheblicher Schalldruck.

 

Tieffrequenter Schall und Infraschall werden durch Hindernisse, wie z.B. Wände und Fenster, nur gering gedämpft, so dass auch im Innern von Gebäuden Einwirkungen auftreten. Die Menschen können sich deshalb in Häusern und Wohnungen vor diesen Schallwellen nicht schützen.

 Infraschall steht im Verdacht gesundheitliche Schäden zu verursachen!

Oft wird dargelegt, dass der von Windkraftanlagen emittierte Infraschall sich nach einigen hundert Meter nicht mehr vom natürlichen Infraschall abheben würde.

Wir konnten jedoch nachweisen, dass Baiereck zweifelsfrei markant Infraschall ausgesetzt ist, der von den über 1.000 Meter entfernten Windkraftanlagen stammt. Bei einer zeitweisen Abschaltung der Windkraftanlagen kommt es zu einem starken Pegelabfall in diesen Frequenzbereichen:

Es gilt: Nur nicht gebaute Windkraftanlagen erzeugen keinen Lärm, Brummtöne oder tieffrequenten Schall!

 

Weiterte Informationen:

 ZDF planet e. –  Infraschall – Unerhörter Lärm  04.11.2018  (28 Min.)
https://www.youtube.com/watch?v=1V-7U4dUDhU 

Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“:   https://www.dsgs-info.de/

Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“:
https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/

InfraGE.org: https://www.infrage.org/

InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener:
https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos

 

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Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche ab 06. März 2025 komplett außer Betrieb genommen

Nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für die extremen Lärmbelästigungen durch die beiden Windkraftanlagen immer noch nicht ermitteln und abstellen.

Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt.

Aus unserer Sicht erfolgt der Betrieb der beiden Nordex-Windkraftanlagen gesetzeswidrig und genehmigungswidrig und wir haben deshalb die unverzügliche Stilllegung gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert.

Nun wurden die Windkraftanlagen ab dem 06. März 2025 bis auf weiteres stillgelegt. Dies ist ein Erfolg, auch wenn diese Maßnahme nicht auf Anordnung der Behörde, sondern in Abstimmung mit dem Betreiber erfolgte.

Ebenso werden zwischenzeitlich die Tonhaltigkeit (Brummton) und tieffrequente Geräusche anerkannt; zuerst wurden ja keine „Auffälligkeiten“ festgestellt.

Südwestpresse  06.03.2025:  Brummton raubt den Schlaf – hier dreht sich erst mal nichts mehr

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1. Extreme Lärmbelästigungen durch zwei Nordex-Windkraftanlagen

Am 20. Dezember 2024 wurden am Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 in Betrieb genommen. Projektierer und Betreiber ist die Fa. Uhl-Windkraft aus Ellwangen.

Seither kommt es in Uhingen – Baiereck im Nassachtal zu massiven Beschwerden über Lärmbelästigungen. Als störend werden vor allem ein Brummen und Dröhnen wahrgenommen. Der Fachausdruck für solche Geräusche ist „Tonhaltigkeit“.

Windkraftanlagen die brummen und dröhnen, also tonhaltig sind, entsprechen nicht dem „Stand der Technik“. Ihr Betrieb verstößt gegen § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz. Auch in dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Göppingen ist klar geregelt: „Die Windkraftanlagen dürfen nicht tonhaltig sein.“

Die Tonhaltigkeit der beiden Windkraftanlagen ist deutlich wahrnehmbar. Auch der Leiter des Umweltschutzamtes, Jupp Jünger, war vor Ort um sich ein Bild zu machen. Der hier gewonnene subjektive Höreindruck hätte bereits die Stilllegung der Windkraftanlagen erfordert.

Auch nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für die extremen Lärmbelästigungen durch die beiden Windkraftanlagen immer noch nicht finden. Das Agieren von Nordex und Uhl-Windkraft sind von Konzeptionslosigkeit und und blindem Aktionismus geprägt; so wurden Schwingungstilger installiert die jedoch die Probleme eher vergrößerten. Das Landratsamt Göppingen wirkt hilflos und überfordert. Die Lärmprobleme bestehen somit weiterhin.

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2. Analyse der Bürgerinitiative Pro Schurwald

Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

a. Außerordentlich hohe Tonhaltigkeit

Der subjektive Höreindruck des Brummens und Dröhnen (Tonhaltigkeit) konnte auch messtechnisch bestätigt werden. Die Geräusche beider Nordex-Windkraftanlagen sind stark tonhaltig. Der  gemäß  DIN  45681 errechnete Tonzuschlag erreicht mit 6 dB(A) den Höchstwert. Dies zeigt die Dramatik der Situation in Baiereck.

Aus dem Spektrogramm ist erkennbar, dass die Tonhaltigkeit unabhängig von der Windrichtung auftritt und die Frequenz der Töne sich mit der Rotordrehzahl (Windgeschwindigkeit) verändert. Die Töne werden nicht punktuell, also z.B. vom Generator oder Transformator, sondern über die gesamte Windkraftanlage, inkl. Rotoren und Turm, abgestrahlt.

b. Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm

Es ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 45 dB(A). Der nächtliche Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete der TA-Lärm von 40 dB(A) wird somit um 5 dB(A) überschritten. Zum Vergleich: 3 dB(A) bedeutet eine Verdoppelung des Schallpegels! Die Überschreitung ist also erheblich.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Menschen in Baiereck diesen Schallpegel nicht nur sporadisch, sondern als Dauerbelastung 24 Stunden / 7 Tage die Woche ertragen müssen.

c. Tieffrequente Töne

Wir haben auch Töne im tieffrequenten Bereich gem. DIN 45680 festgestellt. Es ist nicht erkennbar, ob dieser Themenkomplex im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft wurde. Das Auftreten tieffrequenter Töne stellt somit evt. einen nicht genehmigten Betrieb der Nordex-Anlagen dar.

Tieffrequente Geräusche wirken in die Innenräume von Wohnungen hinein, ohne dass sich die Bewohner dagegen schützen können. Sie können zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen.

d. Impulshaltigkeit

Sowohl durch subjektiven Höreindruck, als auch messtechnisch ist eine Impulshaltigkeit feststellbar. Dies ist eine schnelle Veränderung des Schallpegels und wird als besonders störend empfunden. Gemäß TA-Lärm ergibt sich ein Impulszuschlag von 2,1 dB(A).

Die Situation in Baiereck ist außergewöhnlich und einzigartig! Die Zustände müssen als dramatisch und unhaltbar bewertet werden.

Uhl-Windkraft kommt seinen gesetzlichen Pflichten zum Schutz und zur Vorsorge vor schädlichen Umweltauswirkungen nicht nach (§ 5 Bundesimmissionsschutzgesetz). Der Betrieb der Anlagen erfolgt  derzeit ohne die erforderliche Genehmigung!

Wir forderten deshalb das Landratsamt Göppingen auf die unverzügliche Stilllegung der Windkraftanlagen gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz anzuordnen.

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3. Massive Nachteile und Belästigungen für die Bevölkerung

a. Gefährdung der menschlichen Gesundheit

Durch die überhöhten Schallimmissionen kommt es zu einer unmittelbaren Gefährdung der menschlichen Gesundheit. Insbesondere tieffrequenter Schall kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, psychischem Stress und psychosomatischen Erkrankungen führen.

Weiterte Informationen:

Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“:   https://www.dsgs-info.de/

Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“: https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/

InfraGE.org: https://www.infrage.org/

InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener: https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos

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b. Zerstörung von Immobilienwerten

Windkraftanlagen zerstören Immobilienwerte: Das RWI – Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer empirischen Studie eine erhebliche Minderung der Immobilienwerte im Umkreis von Windkraftanlagen belegt.

Windräder lassen Immobilienpreise sinken

Im Jahr 2019 haben wir auf Basis dieser Studie für ES-02 Sümpflesberg einen Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro berechnet, dies war vor der Errichtung der Windkraftanlagen.

ES-02 Sümpflesberg: Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro

Nachdem die Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche errichtet wurden und die damit einhergehenden Nachteile und Beeinträchtigung offensichtlich geworden sind dürften die Häuser in Baiereck und darüber hinaus schlicht unverkäuflich sein, d.h. Totalverlust oder kalte Enteignung.

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4. Erwartungen an das Landratsamt Göppingen

Wir erwarten vom Landratsamt Göppingen sicher zu stellen, dass die beiden Windkraftanlagen nur gesetzes- und genehmigungskonform betrieben werden. Es ist nicht ausreichend auf „freiwillige“ Entscheidungen des Betreibers „hinzuwirken“, sondern die Behörde muss selbst Entscheidungen treffen und Anordnungen erlassen. Die Rücksichtnahme auf die Interessen des Betreibers Uhl-Windkraft ist unangemessen hoch und geht zu Lasten der Bevölkerung in Baiereck.

Ferner hat das Landratsamt eigene Sachverhaltsermittlungen durchzuführen. Das Landratsamt muss selbst prüfen und sich ein eigenes Urteil bilden. So sollten eigene Schallemissions- / Schallimmissionsmessungen beauftragt werden.  Es darf sich nicht nur auf die Aussagen des Betreibers verlassen.

Zwischenzeitlich haben wir auch Beschwerden über Brummtöne aus Büchenbronn, Krapfenreuth und Thomashardt erhalten. Diese dürften im Sommer, wenn sich die Menschen mehr im Freien aufhalten und bei offenem Fenster schlafen, zahlreicher werden.

Wir sind überzeugt, dass unsere Analysen zur Ursachen- und Lösungsfindung für die Schallprobleme beitragen.

Weitere Informationen unter:

ES-02  Sümpflesberg / Königseiche  –  Massive Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen

Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg ist bundesweiter Spitzenreiter – Achtungserfolg für BI Pro Schurwald

Leserbrief: Investitionsschutz steht über dem Schutz der Bürger

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ES-02  Sümpflesberg / Königseiche  –  Massive Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen

Bürgerbefragung in Baiereck  – Die Nächte sind unerträglich, über 50% denken über Wegzug nach

Am 20.12.2024 wurden am Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Baden-Württemberg, Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 in Betrieb genommen. Projektierer und Betreiber ist die Fa. Uhl-Windkraft aus Ellwangen.

Seither kommt es in Uhingen-Baiereck im Nassachtal zu massiven Beschwerden über Lärmbelästigungen.

Windräder auf dem Schurwald: Beschwerdeflut aus Baiereck: „Es raubt uns den Schlaf“

Südwestpresse 04.01.2025: Windräder auf dem Schurwald: Beschwerdeflut aus Baiereck: „Es raubt uns den Schlaf“

Der Ortschaftsrat von Nassachtal / Diegelsberg hat deshalb eine Bürgerbefragung zu den Auswirkungen der Windkraftanlagen durchgeführt.

Südwestpresse 07.02.2025: Neue Windräder bei Baiereck: „Die Nächte sind unerträglich“

  • Alle 264 Haushalte in Baiereck wurden befragt; Rückläufe 201 (Rücklaufquote 76%)

Einwohnerbefragung in Baiereck zur Windkraft

Für 96% haben die zwei Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche Auswirkungen auf den Alltag;

Die überwiegende Mehrheit fühlt sich stark bis sehr stark in ihrem Alltag beeinflusst.

Ca. 80% bewerten die Auswirkungen der Windkraftanlagen als sehr negativ.

Ca. 80% fühlen sich durch die Schallemissionen in der Nacht sehr stark beeinträchtigt.

Ca. 40% fühlen sich durch Schattenschlag sehr stark beeinträchtigt.

  • Folgen und Auswirkungen auf den Alltag sind:

Schlafstörungen (60%), Nutzung Garten / Terrasse fraglich (20%), Konzentrationsschwierigkeiten (16%), Unruhe / Nervosität (16%), Kopfschmerzen (16%), …

  • Folgende Konsequenzen und Maßnahmen erwägen die Bürger aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Windkraftanlagen:

Wegzug aus Baiereck (54%), ….

  • Wünsche der Bürger:

Abschaltung bei Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen (46%), Rückbau / Stilllegung (33%).

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Der Landkreis Göppingen will bis 2040 klimaneutral werden; die Menschen in Baiereck zahlen hierfür einen hohen Preis!

Einen Beitrag zum Klimaschutz leisten die Windkraftanlagen und ein klimaneutraler Landkreis – wegen des EU-CO2-Zertifikatehandels – NICHT. Es handelt sich um Symbolpolitik, die Nachteile und Beeinträchtigungen sind dagegen real:

  • Gesundheitliche Konsequenzen bei Lärm durch Windkraftanlagen

Bei Menschen, die regelmäßig tieffrequenten Schallimissionen ausgesetzt sind, kann dies zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen: Schlafstörungen, ein allgemeines Unwohlsein, ständige Müdigkeit oder eine schlechte Konzentration sind in diesem Zusammenhang mögliche Symptome.

Eine dauerhafte Wahrnehmung tieffrequenter Geräusche sowie von Infraschall kann ebenfalls chronischen psychischem Stressauslösen und psychosomatische Erkrankungen wie Tinnitus auslösen oder verstärken.

Weiterte Informationen:

Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“:   https://www.dsgs-info.de/

Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“: https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/

InfraGE.org: https://www.infrage.org/

InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener: https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos

  • Windkraftanlagen zerstören Immobilienwerte

Das RWI – Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer empirischen Studie eine erhebliche Minderung der Immobilienwerte im Umkreis von Windkraftanlagen belegt.

Windräder lassen Immobilienpreise sinken

Im Jahr 2019 haben wir auf Basis dieser Studie für ES-02 Sümpflesberg einen Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro berechnet, dies war vor der Errichtung der Windkraftanlagen.

ES-02 Sümpflesberg: Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro

Nachdem die Anlagen errichtet wurden und die damit einhergehenden Nachteile und Beeinträchtigung offensichtlich geworden sind dürften die Häuser in Baiereck und darüber hinaus schlicht unverkäuflich sein, d.h. Totalverlust oder kalte Enteignung.

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Und es soll weiter gehen, die Region Stuttgart plant 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald:

Neue Windkraftplanung in der Region Stuttgart: 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD zum Entwurf des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart

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Seit 2016 laufen drei Windkraftanlagen am  Standort GP-14 Tegelberg (Donzdorf); im benachbarten Kuchen kommt es seither ebenfalls zu massiven Lärmstörungen.

Innerhalb von 7 Jahren konnten diese nicht behoben werden!  ☹

Deshalb gilt es den Anfängen zu wehren; nur nicht gebaute Windkraftanlagen erzeugen keinen Lärm!

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Leserbrief: Sargnägel für Baiereck

Leserbrief: Man muss eine Lösung zur Beseitigung des Lärms in Baiereck finden

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Windkraftprojekt GP-03 Schorndorf – Unterberken / Wangen

Energiedienstleistungen Remstal GmbH (EDR) hat im Auftrag der Stadtwerke Fellbach (SWF) und Schorndorf (SWS), sowie der Energieversorgung Filstal (EVF)  am 17.07.2024 beim Landratsamt Göppingen einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Vestas V172 am Standort GP‐03 Unterberken / Wangen (ehemaliges Bundeswehrdepot) eingereicht.

Die Windkraftanlagen des Typs Vestas V172 haben eine Nennleistung von je 7,2 MW, eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und eine Gesamthöhe von 261 m. Die Rotorfläche beträgt 23.200 m².

Der geplante Standort befindet sich an der Wangener Straße L1225 zwischen Schorndorf‐Unterberken und Wangen auf dem Gelände eines ehemaligen Bundeswehrdepots (Gebiet Weiter Wald).

Die vier Windkraftanlagen erfordern ein Investitionsvolumen von 40 Mio. Euro und sollen 60 GWh/a Windstrom pro Jahr liefern.

Sollten diese Windkraftanlagen genehmigt werden wären auf dem Schurwald bereits 9 Windkraftanlagen errichtet; der Weg vom Natur- und Erholungsraum zur Windkraftindustriezone wird  konsequent weitergegangen.

Die EDR bewirbt das Windkraftprojekt „Windpark Schurwald“ im Internet:
https://www.windpark-schurwald.de/

Man beachte die Visualisierungen: Die 261 Meter hohen Windkraftanlagen sind kaum in der Landschaft zu sehen, sie sind eher als Suchbilder nutzbar.

Artenschutz

Die EDR hatte bereits im Jahr 2015 einen Genehmigungsantrag für vier Windkraftanlagen an diesem Standort gestellt. Dieser Antrag wurde jedoch im Jahr 2019 aus artenschutzrechtlichen Gründen wieder zurückgezogen. Es bestand ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan und Wespenbussard. Nachdem die Ampelkoalition den Artenschutz ausgehebelt hatte macht man nun einen zweiten Anlauf.

Windhöffigkeit

Wie auch andere Standorte auf dem Schurwald herrschen am GP-03 Wangen schwache Windverhältnisse. Der Orientierungswert des BW-Windatlas 2019 von 215 Watt /qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund) wird nur knapp erreicht. Das wirtschaftliche Risiko des Windkraftprojektes dürfte erheblich sein; bei dem Vorgängerprojekt sind die Stadtwerke Tübingen ausgestiegen, weil ihre Renditeerwartungen nicht erfüllt wurden (StZ 12.10.2016).

Wirtschaftlichkeit

Es ist unverständlich warum die beiden Stadtwerke sich in einem so riskanten Projekt engagieren. Die Stadtwerke Schorndorf haben in den Jahren 2022 und 2023 ein negatives Ergebnis vor Steuern. Der Aufsichtsrat empfahl für das Jahr 2023 dem Geschäftsführer die Entlastung zu verweigern.

Bei den Stadtwerke Fellbach heißt es in den Lageberichten der Jahr 2022 und 2023: „  … hohe Risiken vorhanden die sich sehr wahrscheinlich negativ wirtschaftlich auswirken werden.“

Warum will man nun 40 Mio. Euro in ein weiteres Risiko investieren, das zudem die Lebens- und Wohnqualität der Bürger und Kunden beeinträchtigt und deren Immobilienwerte stark schmälert?

 Lärmausbreitung

Laut dem vom Projektierer EDR vorgelegten Schallgutachten wird der nächtliche Immissionsrichtwert in Unterberken erreicht. An fünf berechneten Immissionspunkte wird das Irrelevanzkriterium verletzt. Es ist fraglich, ob alle Vorbelastungen bei der Schallprognose berücksichtigt wurden.

Bei der Schallprognose wurde die Topographie nicht berücksichtigt. Offensichtlich erfolgte auch keine Prüfung hinsichtlich tieffrequenter Geräusche.

Die Windkraftanlagen am benachbarten Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche (Ebersbach-Büchenbronn) führen zu erheblichen Lärmbelästigungen in Uhingen-Baiereck. Seit 06.03.2025  sind die Anlagen abgeschaltet. Dies sollte Mahnung genug sein das Lärmgutachten besonders genau zu prüfen.

Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme der mit uns befreundeten Bürgerinitiative „Lebensraum Östlicher Schurwald e.V.“ vom 12.12.2024:

GP-03 Wangen – Stellungnahme Lebensraum Östlicher Schurwald 

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Informationsveranstaltung der Stadtwerke Fellbach (SWF) und Schorndorf (SWS), sowie der Energieversorgung Filstal (EVF) am 10. November 2025 in Oberberken: Presseberichte: 

Stuttgarter Zeitung 11.11.2025: Vier 261 Meter hohe Schurwald-Windräder kommen – „Ob Sie es wollen oder nicht“

Schorndorfer Nachrichten 12.11.2025: Windpark-Info – Angst vor Brummtönen

Südwestpresse 12.11.2025: Gipfeltreffen auf dem Schurwald

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Appell zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gibt den 12 Regionen ein einheitliches Flächenziel für die Windkraftnutzung von 1,8% vor, ohne regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Durch diese pauschale Vorgabe kommt es systematisch zur

  • Verletzung des Rechtsstaatsprinzips der Verhältnismäßigkeit und
  • Ausweisung schlecht geeigneter bzw. sogar ungeeigneter Windkraftstandorte.

Ferner ergeben sich ungerechtfertigte Benachteiligungen einzelner Regionen, wie z.B. der dicht besiedelten Region Stuttgart.

Für die Aktualisierung der Regionalpläne Windkraft fehlt die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der „Fachbeitrag Artenschutz“ entspricht nicht naturschutzfachlichen Standards.

Dies stellt die Rechtssicherheit und Vollziehbarkeit der Regionalpläne in Frage und weckt Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Seriosität der Planung.

Wir fordern die Landesregierung deshalb auf das Klimaschutzgesetz kurzfristig zu ändern und die Mängel zu beseitigen. Die Einzelheiten können untenstehendem Appell entnommen werden.

Appell der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg vom 10.04.2024:

Mail der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD an die Regionalversammlung Stuttgart zum Appell Klimaschutzgesetz vom 10.04.2024:

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Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD zum Entwurf des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart

Erste Offenlage (25. Oktober 2023)

Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt. Auf dem Schurwald sind 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten vorgesehen. Details finden Sie hier.

Windkraftausbau auf dem Schurwald stößt auf breite Ablehnung

Am 20. Februar 2024 berichtete die Stuttgarter Zeitung, dass 6.500 Stellungnahmen zum Planungsentwurf beim Regionalverband eingegangen sind. Hiervon dürfte ein erheblicher Teil die potenziellen Windkraft-Standorte auf dem Schurwald betreffen. Unsere Bürgerinitiative hatte eine standardisierte Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Ferner fordern alle Schurwald-Kommunen eine Reduzierung der vorgeschlagenen Windkraftflächen auf ihrer Gemarkung  und / oder sprechen sich generell gegen den Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald aus.

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD

Die BI PRO SCHURWALD hat am 22.01.2024 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Windkraft beim Regionalverband Stuttgart eingereicht und am 08.04.2024 alle Mitglieder der Regionalversammlung noch einmal per Mail angeschrieben. Beide Unterlagen finden Sie hier.

Stellungnahme der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Teilfortschreibung des Regionalplan Windenergie des Verband Region Stuttgart vom 22.01.2024:

Offener Brief der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zum Regionalplanentwurf Windkraft an die Mitglieder der Regionalversammlung Stuttgart vom 08.04.2024:

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Neue Windkraftplanung in der Region Stuttgart: 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald

Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt.

  • GESETZLICHE VORGABEN

Das Windflächenenergiebedarfsgesetz (WindBG Bund) schreibt für Baden-Württemberg fest, dass 1,8% der Landfläche der Windkraftindustrie zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit dem Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) hat der Landtag BW dieses Flächenziel gleichermaßen allen Regionen zugewiesen.

Die Region Stuttgart hat eine Landfläche von 3.654 qkm (Bevölkerungsdichte 762 Einw./qkm), 1,8% hiervon sind 66 qkm die als Windkraftfläche auszuweisen sind.Wir halten solche pauschalen Zielvorgaben, die weder Windhöffigkeit noch Bevölkerungsdichte berücksichtigen, für nicht sachgerecht.

  • PLAN-ENTWURF

Die Regionalversammlung hat nun am 25.10.2023 einen Planentwurf für den Regionalplan Windkraft beschlossen (Offenlage). Dieser umfasst 106 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete mit einer Fläche von 95 qkm, also 2,6% der Regionsfläche. Dieser Planentwurf übertrifft die gesetzliche Zielvorgabe um 44%. Aus unserer Sicht sollten bis zum Ende des Planungsprozesses die Flächen auf 1,8% reduziert werden; eine Übererfüllung der Zielvorgabe ist nicht sinnvoll!

Umweltbericht, Seite 8

Der Planentwurf sieht einen Abstand von Windkraftflächen zur Wohnbebauung von 800 Meter vor. Die FDP-Regionalfraktion hatte den Antrag gestellt diesen Abstand auf 900 Meter zur erhöhen; hierdurch hätte sich die Windkraftfläche von 95 qkm auf  88 qkm, bzw. von 2,6% auf 2,4% reduziert (dies liegt immer noch deutlich über der Zielvorgabe von 1,8%) . Dieser FDP-Antrag wurde nur von der AfD unterstützt. Die Fraktionen von CDU / ÖDP, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Die Linke / Pirat lehnten diesen größeren Abstand ab und stimmten für den Regionalplanentwurf.

  • WINDKRAFTSTANDORTE auf dem SCHURWALD

Karte herunterladen – bitte klicken Sie hier

Diese 8 Windkraftgebiete haben eine Fläche von 6 qkm (600 Hektar), dies entspricht 0,16% der Regionsfläche.

Die 8 Windkraft-Vorranggebiete teilen sich in insgesamt 22 Einzelgebiete auf, d.h. ein Vorranggebiet besteht oft aus bis zu 4 Teilflächen und der Abstand zwischen diesen Teilflächen beträgt bis zu 2,5 km. Ein räumlicher Zusammenhang ist zwischen diesen Einzelgebieten nicht gegeben; offensichtlich sollen windschwächere mit windstärkeren Flächen kombiniert werden um die Gesamtfläche zu erhöhen. 

Auf einem Gebiet von 6 qkm, das sich in 22 Einzelflächen aufteilt, passen deutlich mehr als 30 Windkraftanlagen (des Goldboden-Typs). Die grün/schwarze Landesregierung sieht für den Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftanlagen (Potenzial für BW bis zu 20.000 WKA!). Weitere Ausbaustufen sind daher zu erwarten.

BW-Energieatlas 2019 – Potenzialanalyse – bitte klicken Sie hier

  • WINDHÖFFIGKEIT

Basis für die Windkraftplanung ist der BW-Windatlas 2019. Die Landesregierung hat als Zielparameter die „mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“ festgelegt und einen Grenzwert von 215 Watt / qm (ab dem ein Gebiet als windkraftgeeignet gilt) vorgegeben.

Der BW-Windatlas 2019, gilt jedoch als zu optimistisch; d. h. die errechnete Windleistungsdichte ist zu hoch und kann in der Realität nicht erreicht werden. Auf der anderen Seite wird der Orientierungswert von 215 Watt / qm als zu niedrig betrachtet. Der Gemeindetag BW hat sich für einen Grenzwert von 270 Watt / qm ausgesprochen, das Fraunhofer IEE sogar für 310 Watt / qm (Windhöffigkeit: > 6,5 m / sec. in 150 Meter über Grund).

Bei den 8 Windkraft-Vorranggebieten auf dem Schurwald liegt die Windhöffigkeit lt. BW-Windatlas 2019 zwischen 197 Watt / qm bis 265 Watt / qm („mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“), wobei Werte über 240 Watt /qm nur an 3 Standorten und dort auch nur in kleinen Teilbereichen vorkommen.Auf den Standort-Steckbriefen wird jedoch fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass alle Flächen eine Windhöffigkeit von mindestens 215 Watt /qm und bis zu 310 Watt / qm  aufweisen. Wir fordern deshalb die Angaben zur Windhöffigkeit auf den Steckbriefen zu korrigieren und die Fläche < 215 Watt /qm aus der Planung zu nehmen.

Für den  Standort WN-34 Winterbach / Goldboden weist der BW-Windatlas 2019 eine Windhöffigkeit von 226 Watt / qm bis  238 Watt / qm aus. Aus der tatsächlichen Windstromproduktion der drei Windkraftanlagen errechnet sich dagegen eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von nur 141 Watt / qm, die Standortgüte liegt bei nur 45%. In 2021 herrschte an 180 Tagen Flaute (< 10% der Nennleistung) und an 48 Tagen totale Windstille. Die EnBW verfehlte ihr Produktionsziel von 25 GWh / a in den Jahren 2018 – 2022 um 21%  –  40%.

WN-34 Goldboden Analyse Windstromstromproduktion – bitte klicken Sie hier

Der Windstrombeitrag des Schurwald zur Energiewende ist äußerst klein und ineffizient.

  • NATUR und ERHOLUNGSRAUM

Der Schurwald ist ein noch weitgehend unbelasteter Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Er ist der nächstgelegene Erholungsraum zur Landeshauptstadt Stuttgart.

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen, sie sind bis zu 300 Meter hoch und ihre Rotoren überstreichen die Fläche von zwei Fußballfeldern. Von Ihnen gehen erhebliche Beeinträchtigungen und Nachteile aus!

Windkraftanlagen zerstören das Landschaftsbild; es kommt zu einer industriellen Überformung der Landschaft und die Harmonie der Landschaft wird zerstört.

Bei allen 8 Vorranggebieten wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft; fünf Standorte liegen in Landschaftsschutzgebieten.

Die potenziellen Windkraftgebiete befinden sich alle im Wald, hier gibt es nur strukturreiche Mischwälder, keine Fichtenplantagen! NATURA2000 / FFH-Gebiete werden beeinträchtigt.

Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilan und Reviere des Wespenbussard nachgewiesen. Ebenso leben hier viele geschützte Fledermausarten. Diese werden durch die Windkraftanlagen gefährdet.

Die 22 Windkraftflächen führen zu einer extrem hohen Windkraftdichte. Der Abstand zwischen den einzelnen Standorten und zu den Ortschaften ist gering. Der Schurwald droht von einer Naturlandschaft zu einer Windkraft-Industriezone zu werden!

Durch die hohe Dichte der Windkraftflächen kumulieren sich die von den Industrieanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen.

Ober- / Unterberken, Adelberg, Baiereck und Schlichten werden komplett umzingelt, Manolzweiler zumindest teilweise. Entlang dem Kaisersträßle entsteht vom Goldboden bis zum Sümpflesberg eine 6 km lange Galerie (RM-34 + GP-05), hier könnten einmal 10 Windkraftanlagen in Reihe stehen, was zur unerwünschten Galerie-Wirkung führen würde.

Lärm und Schattenschlag sind lästig und gefährden die Gesundheit. Auch der von Windkraftanlagen ausgehende Infraschall steht im Verdacht Gesundheitsschäden auszulösen.

Es kommt zu einer Überlastung des Gebietes, die Lebens- und Wohnqualität sinkt, was zu einem Verfall der Immobilienwerte führen wird:

ES-02 Sümpflesberg – Analyse Immobilien-Wertverluste – bitte klicken Sie hier

Zur weiteren Information: Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz finden Sie hier

  • UNSERE FORDERUNGEN
  • Reduzierung auf gesetzliches Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche

Die Windkraftflächen des Planungsentwurfs sind von 2,6% (95 qkm) auf die gesetzliche Mindestforderung von 1,8% (66 qkm) der Regionsfläche zu reduzieren. Eine Übererfüllung des Flächenziels ist nicht sinnvoll. Dies sollte insb. durch die Umsetzung der untenstehenden Maßnahmen erfolgen:

  • Verzicht auf Windkraft auf dem Schurwald

Auf der einen Seite kann der Schurwald aufgrund der grenzwertigen Windhöffigkeit nur einen geringen Windstrombeitrag zur Energiewende leisten, ebenso ist der Beitrag zum Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche vernachlässigbar. Auf der anderen Seite steht die Zerstörung des Natur- und Erholungsraums, mit erheblichen Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen. Ein öffentliches Interesse an der Nutzung der Windkraft ist somit nicht gegeben. Den Belangen von Landschafts- und Naturschutz, Artenschutz und der Anwohner sollte deshalb der Vorrang eingeräumt werden.

  • Erhöhung des Abstandes zur Wohnbebauung

Wir halten einen Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von der zehnfachen Anlagenhöhe (10-H) für erforderlich. Bei einer Realisierung dieser Forderung wäre der Bau von Windkraftanlagen in der Region Stuttgart nicht möglich. Dies belegt, dass die Windkraft eine ungeeignete Technologie für dicht besiedelte Räume ist.

Da die Region Stuttgart gesetzlich verpflichtet ist 1,8% ihrer Regionsfläche der Windkraftindustrie  zur Verfügung zu stellen, sollte der Abstand zur Wohnbebauung zumindest von 800 Meter auf 1.000 Meter erhöht werden.

  • Keine Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Landschaftsschutzgebiete sollen den Charakter einer Landschaft schützen und erhalten. Von 300 Meter hohen Industrieanlagen, die sich auch noch bewegen, geht dagegen ein massiver und brutaler Eingriff in die Landschaft aus; eine massivere Veränderung ist kaum vorstellbar. Deshalb haben Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nichts verloren!

  • Keine Windkraftanlagen im Wald

Der Landesentwicklungsplan BW (Plansatz 5.3.5 (Z) hat die Zielsetzung: „Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken.“ Bei der geringen Windhöffigkeit des Schurwaldes kommt dieser Plansatz zweifelsohne zum Tragen.

  • Der Geist der „Ebersbacher Resolution“ vom 25.10.2022 sollte weiterhin die Richtung vorgeben.

Die Ebersbacher Resolution finden Sie hier .

  • NÄCHSTE SCHRITTE
  • Bitte informieren Sie sich. Auf der Homepage des Regionalverbandes finden Sie alle Informationen. Internetauftritt des Verband Region Stuttgart: Windkraft in der Region
    Wichtig ist vor allem der Umweltbericht, die Raumnutzungskarten und die Gebietssteckbriefe (diese sind auch als Dateianhänge beigefügt).
  • Informieren Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Bekannte. Leiten Sie dieses Mail weiter. Sprechen Sie mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten.
  • Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen des Regionalverbandes Stuttgart und stellen Sie kritische Fragen (Beginn jeweils 19:00 Uhr):

    28. November:            Digitaler Termin (Weitere Informationen folgen)

    04. Dezember:             Wäschenbeuren, Bürenhalle, Manfred – Wörner – Platz 1

  • Die Bürgerinnen und Bürger könnten bis zum 02. Februar 2024 Stellungnahmen zu diesem Planungsentwurf abgeben. Wir haben eine „Standardstellungnahme“ vorbereiten, welche Sie verwenden können; diese finden Sie hier. Es ist wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen aus der Bürgerschaft abgegeben werden!
  • Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.
  • Die endgültige Entscheidung fällt die Regionalversammlung im September 2025 (Satzungsbeschluss); es ist eine politische Entscheidung. Am 09. Juni 2024 finden Kommunalwahlen (hierzu gehört auch die Wahl der Regionalversammlung) und Europawahlen statt. Machen Sie den Kandidaten klar, dass Sie ihre Position und ihr Abstimmungsverhalten zum Windkraftausbau bei Ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen werden.
  • Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

  • POTENZIELLE WINDKRAFT-VORRANGGEBIETE im Detail:

ES-01     Aichschieß – Plochingen – Baltmannsweiler

  • 13 ha, (Weißer Stein),[4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: < 215 Watt/qm, Gelände im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief ES-01: hier

RM-33  Schnait – Geradstetten – Manolzweiler

  • vormals WN-33 Nonnenberg von 55 ha auf 41 ha reduziert
  • Windhöffigkeit: 215 – 255 Watt/qm
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Landtag Baden-Württemberg forderte am 01. Dezember 2016 WN-33 Nonnenberg nicht zu verpachten, um eine Umzingelung von Manolzweiler zu verhindern.
  • Steckbrief RM-33: hier

RM-34  Manolzweiler – Engelberg – Hohengehren – Thomashardt – Schlichten – Baiereck – Büchenbronn 

  • vormals WN-34 Goldboden von 16 ha auf 103 ha vergrößert (+540%), [4 Teilflächen], Erweiterung Richtung Osten entlang dem Kaisersträßle, Gesamtlänge: 4,6 km
  • Windhöffigkeit: 213 – 238 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Informationen zum Windstromertrag: hier
  • Steckbrief RM-34: hier

RM-21  Schlichten – Ober- / Unterberken – Baiereck – Büchenbronn –

  • vormals WN-35 Kaiserstraße von 74 ha auf 61 ha reduziert [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 208 – 265 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief RM-21: hier

GP-05   Thomashardt – Baiereck – Büchenbronn – Diegelsberg

  • vormals ES-02 Sümpflesberg von 28 ha auf 33 ha vergrößert
  • Windhöffigkeit: 197 – 235 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald  
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • 2022 wurden an dem Standort 2 Windkraftanlagen genehmigt: Informationen finden Sie hier
  • Steckbrief GP-05: hier

GP-03   Nassach – Unterberken – Adelberg – Wangen – Nassachmühle

  • vormals GP-03 Weinstraße von 29 ha auf 125 ha vergrößert (+330%), [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 201 – 238 Watt/qm, Gebiet westlich der Landesstraße im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • teilw. Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-03: hier

GP-01   Ober- / Unterberken – Plüderhausen – Breech – Adelberg

  • vormals GP-01 Adelberg – Kaiserstraße von 33 ha auf 187 ha vergrößert (+470%), [3 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 227 – 271 Watt/qm
  • Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-01: hier

GP-02   Börtlingen – Lorch – Wäschenbeuren – Birenbach

  • 38 ha
  • Windhöffigkeit: 207 – 218 Watt/qm
  • Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-02: hier

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LEBEN mit dem WINDRAD

„Unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus

Fotos und Videobeiträge welche die gerne verschwiegenen „unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus deutlich herausarbeiten finden Sie hier .

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Leben mit dem Windrad

Der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald wird unser Landschaft und unser Leben dramatisch verändern:

Aus einem Natur- und Erholungsraum wird eine Windkraft-Industriezone. Hier einige Fotos von anderen Windkraft-Standorten in Deutschland:

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Paderborn-Dahl

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Rodeberg-Struth

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Geopferte Landschaften (4 Min.)

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Schöner wohnen in Rhein-Hunsrück (2,5 Min.)

Im Internet finden sich jede Menge weitere Fotos, einfach googeln

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„Unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus

Vier Videobeiträge welche die gerne verschwiegenen „unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus deutlich herausarbeiten.

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  • NIUS  06.09.2023: Im Schatten der Windräder  (20 Min.)

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  • ZDF planet e. –  Infraschall – Unerhörter Lärm  04.11.2018  (28 Min.)

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Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg ist bundesweiter Spitzenreiter – Achtungserfolg für BI Pro Schurwald

Im Rahmen des Projektes „Praxis-Check Beschleunigung Genehmigungsverfahren Windkraft“ besuchte die Staatssekretärin Franziska Brantner vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am  20. Oktober 2023 u.a. den Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg.

In Stuttgart hatte sie sich zuvor mit Vertretern von Verwaltung und Unternehmen über Hemmnisse bei der Genehmigung von Windkraftanlagen ausgetauscht. Die überregionale Presse berichtete hierüber:

Focus 21.10.23: Große Hoffnungen – Neun Jahre für den Bau eines Windparks, doch jetzt soll ein neuer Turbo helfen

Zeit 20.10.23: Neun Jahre bis zum Betrieb: Woran hakt es bei der Windkraft?

Energie und Management 23.10.23:  Nach acht Jahren stehen nur die Bodenplatten

Das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche wurde hierbei als „besonders gehemmtes“ Windkraftprojekt identifiziert;  ES-02 Sümpflesberg gilt als eines der langwierigsten Projekte und ist im Landes- und Bundesvergleich ein Negativrekord-Halter.

Grund hierfür ist eine „rührige“ Bürgerinitiative aus der Nähe  –  gemeint ist die BI Pro Schurwald, die sich  als „Störfaktor“ herausstellte. Der Vorwurf lautet, wir hätten das Artenschutzrecht missbraucht, um ein artenschutzrechtlich unbedenkliches Projekt zu sabotieren. Die von uns gemeldeten Horstfunde hätten sich als Krähen-Nester herausgestellt.

Unsere Bürgerinitiative hat sich konstruktiv und fundiert in das Genehmigungsverfahren eingebracht. Wenn unsere Eingaben das Genehmigungsverfahren erheblich verzögern konnten, dann spricht dies nur für die Qualität unserer Argumente und gegen die vom Projektierer Uhl-Windkraft vorgelegten Unterlagen.

Unsere Einwendungen waren durch artenschutzrechtliche Gutachten untermauert. Die Genehmigung dieses Projektes erfolgte im August 2022, einen Monat nachdem die Ampelkoalition den Artenschutz ausgehebelt hatte. Dies sagt alles!

Der Skandal ist nicht die lange Bearbeitungsdauer des Projektes ES-02 Sümpflesberg / Königseiche, sondern dass das Projekt überhaupt genehmigt wurde!

Leider konnten wir das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg nicht verhindern, aber immerhin hat sich unser Widerstand bis Berlin rumgesprochen.

Ein erheblicher Störfaktor sind dagegen die Windkraftindustrieanlagen in einem Natur- und Erholungsraum, in Landschaftsschutzgebieten und im Wald , die Uhl-Windkraft ohne Rücksicht auf Landschaft, Natur und Anwohner bauen möchte.

Stuttgarter Zeitung 28.10.23: Windkraft auf dem Schurwald – Windkraftgegner kritisieren Staatssekretärin

Südwestpresse 24.10.23:  Neue Windräder auf dem Schurwald: „Die Genehmigung ist ein Skandal“ – Bürgerinitiative kritisiert Windkraftstandort

Stuttgarter Zeitung 25.10.23: Der mühselige Weg zu mehr Windrädern

Weitere Informationen zu dem Projekt am Sümpflesberg / Königseiche finden Sie hier:

Genehmigung für das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg – ein Schildbürgerstreich

Naturraum Schurwald – Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz

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Offener Brief

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Brantner, 

Sie haben sich am Freitag, den 20.10.23 in Stuttgart mit Vertretern von Verwaltung und Unternehmen über Hemmnisse bei der Genehmigung von Windkraftanlagen ausgetauscht. Die Presse berichtete hierüber, wie z.B. Focus-Online:

 Neun Jahre bis zum Betrieb: Woran hakt es bei der Windkraft?

https://www.focus.de/earth/analyse/grosse-hoffnungen-neun-jahre-fuer-den-bau-eines-windparks-doch-jetzt-soll-ein-neuer-turbo-helfen_id_229221703.html

Das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach (Landkreis Göppingen) wurde hierbei als „besonders gehemmtes“  Windkraftprojekt diskutiert. Ein Vertreter des Projektierers Uhl-Windkraft berichtete, dass „kleinteilige Debatten mit einer „aktiven Bürgerinitiative“ notwendig gewesen seien, welche die Artenschutzprüfungen und damit auch das Genehmigungsverfahren „sehr verzögert“ haben. Sie haben dann den Standort auch persönlich besucht.

Die genannte „aktive Bürgerinitiative“ ist die BI Pro Schurwald. Wir haben uns von Anfang an sehr konstruktiv und fundiert in das Genehmigungsverfahren eingebracht. Ebenso wie zahlreiche Umweltverbände und die betroffenen Kommunen. Überall ist das Projekt auf Protest und Ablehnung gestoßen.

Der Grund für die lange Bearbeitungsdauer dieses Bauantrages lag daran, dass es sich um einen ungeeigneten Standort handelt. Die Windhöffigkeit auf dem Schurwald ist sehr grenzwertig, so dass die zu erwartenden geringen Windstromerträge in keinem Verhältnis zu den gravierenden Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen stehen. Ein TR6-konformes Windgutachten wurde im Genehmigungsverfahren nicht vorgelegt. Der benachbarte Windkraftstandort WN-34 Goldboden wird in der Bevölkerung als „Windpark lahmer Flügel“ verspottet.

Ein besonderes Merkmal des Schurwaldes ist sein Artenreichtum und das erhöhte Vorkommen geschützter Tierarten. Deshalb ist Artenschutz hier besonders wichtig.  Die Naturschutzinitiative (NI) hat mit einem eigenen ornithologischen Gutachten die Aussagen von Uhl-Windkraft widerlegt und ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan und den Wespenbussard nachgewiesen. 

Das Windkraftprojekt war erst (im August 2022) genehmigungsfähig nachdem die Ampelkoalition im Juli 2022 das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45b) geändert und den Artenschutz ausgehöhlt hatte! Von Juristen werden diese Gesetzesänderungen als europarechtswidrig bewertet. Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilans gefällt, darauf wird sogar vom Landratsamt in der Genehmigung hingewiesen. Folgen hatte dies keine! 

Die Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV haben im Jahr 2016 einen Windenergie-Gutachtencheck durchgeführt und dabei in erheblichem Umfang methodische Mängel festgestellt (07.09.2017). Die Vorgaben der LUBW werden nur zwischen 28% – 56% erfüllt. 

Windenergie-Gutachtencheck belegt eklatante Mängel

Auch die von Uhl-Windkraft vorgelegten Artenschutzgutachten waren stark mängelbehaftet. 

Alle Gutachten, die in einem Windkraft-Genehmigungsverfahren den Behörden vorzulegen sind werden vom Antragsteller beauftragt und bezahlt. Einen Qualitätsnachweis für die Gutachter gibt es nicht. So ist die Gefahr von Gefälligkeitsgutachten groß und die Qualität fast aller Gutachten ist schlecht (siehe oben). Eine Verbesserung könnte durch eine Qualitätsprüfung mit Akkreditierung der Gutachter erreicht werden. Ferner sollten die Gutachten von den Genehmigungsbehörden beauftragt werden (auf Kosten der Antragsteller).

Der Schurwald ist ein überregional bedeutsamer Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Weite Teile sind durch Landschaftsschutzgebiete und Natura2000 / FFH-Gebiete geschützt. Der Standort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete, so kommt es nun zur maximalen Beeinträchtigung der Landschaft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde trotzdem nicht durchgeführt. 

 Das Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart (ILPÖ/IER) sieht für den Bereich von ES-02 Sümpflesberg ein sehr hohes landschaftsästhetischen Potenzial, das Gebiet erhält in allen Kategorien Bestnoten. Es handelt sich um ein Landschaftsbild von hervorragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit und ist deshalb als besonders schutzwürdig einzustufen. Sie konnten sich am letzten Freitag selbst davon überzeugen. Trotzdem wurden die Windindustrieanlagen hier genehmigt.

Die Windkraftanlagen bringen für die Anwohner erhebliche Nachteile und Beeinträchtigungen. Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt nur 750 Meter. Aus dem vorgelegten Lärmgutachten geht hervor, dass an einem Standort der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten und an sechs Standorten das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird. 

 Ferner wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Schattenschlag kommen und es ist zu befürchten, dass hier die zulässigen Grenzwerte voll ausgeschöpft werden. Somit ist von einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität auszugehen. Die Immobilienpreise sinken; die Hausfinanzierung junger Familien und die Alterssicherung vieler älterer Bürger wird gefährdet. 

 Wenn die Behörden darüber klagen von Stellungnahmen und Einwänden regelrecht überhäuft zu werden, dann zeigt dies, dass die Windkraft keine Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung hat! In Energielandschaften oder Windindustriezonen möchte niemand leben.

Der Skandal ist nicht die lange Bearbeitungsdauer des Projektes, sondern dass das Projekt überhaupt genehmigt wurde! 

 Statt der Windkraftindustrie das Leben „einfacher zu machen“ damit deren Geschäfte noch lukrativer werden, sollte die Politik sicherstellen, dass die Belange der Anwohner (ihrer Wähler) und der Natur und Landschaft angemessen berücksichtigt werden. Vor allem sind faire und rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren erforderlich, bei denen auch die fachlichen Standards eingehalten werden. Hieran gibt es Zweifel! 

 Befremdlich finden wir, dass Sie nur mit Behörden und der Windkraftindustrie gesprochen haben, nicht aber mit Umweltverbänden, Kommunen und Bürgerinitiativen. Dabei sagen „die Politiker“ doch immer, dass die Bürger mitgenommen werden sollen und Bundeskanzler Scholz versprach Respekt.

Viele Grüße aus dem Schurwald nach Berlin senden Ihnen

BÜRGERINITIATIVE  „PRO SCHURWALD“     

PS: Am 09. Dezember 2023 haben sich Vertreter unserer Bürgerinitiative mit Franziska Brantner zu einem Gespräch in Esslingen getroffen.

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Buchtipp: Naturraum Schurwald

Wir möchten Sie auf das Buch „Naturraum Schurwald“ aufmerksam machen.

Das Buch ist ein umfassendes Grundlagenwerk, damit man versteht, wie der Naturraum sich gebildet hat und wie er sich heute präsentiert. Es beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung des Schurwaldes in vier Kategorien:  

  • Geologie und die damit verbundene Flussgeschichte, die zur Entstehung des Schurwaldes führte,
  • Vegetation mit Flora (Pflanzen),  Fauna (Tiere) und Funga (Pilze),
  • Siedlungs- und Kulturgeschichte: Der Einfluss des Menschen besteht seit der Jungsteinzeit. Die Interpretation der Geschehnisse  innerhalb der jeweiligen Epochen erfolgt anhand der Klimageschichte. Das Klima ist der dominierende Faktor auf unserem Planeten.
  • Windkraftausbau: Die Landesregierung Baden-Württemberg sieht auf dem Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftanlagen. Durch den geplanten Ausbau der Windkraft würde dieser Natur- und Erholungsraum eine dramatische Industrialisierung erfahren.

Schon die ersten drei Kategorien Geologie, Vegetation und Siedlungsgeschichte machen das Buch zu einem einzigartigen Werk, denn in dieser umfassenden Form gibt es noch keine Darstellung des Schurwaldes.

Politische Brisanz erhält das Buch durch das Kapitel Windkraft. Als „Anwälte des Naturraums“ setzen sich zwei Gastautoren kritisch mit der Energiewende und dem Windkraftausbau auseinander. Die Autoren zeichnen eine Chronologie der Windkraftplanung in der Region Stuttgart, die begonnenen, aufgegebenen und realisierten Windkraftprojekte, aber auch den Widerstand der Bevölkerung.

Im Gegensatz zu den Hochglanzprospekten von Regierung und Windkraftindustrie werden hier die Probleme der Umsetzung der Energiewende vor Ort beschrieben – zahlreiche Überraschungen inklusive. Besonders Politikern sei dieses Kapitel empfohlen, denn hier bekommen sie die Realität zurückgespiegelt.

Unten haben wir zwei Beiträge aus dem Buch als Dateianhang angeheftet:

  • Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz
  • Sind regenerative Energien wirklich die Alternative?

Wir wünschen Ihnen beim Lesen viel Freude und Erkenntnisgewinn.

Naturraum Schurwald: 192 Seiten, fest gebunden, reich bebildert mit Farbfotos von Pflanzen, Pilzen, Tieren und Habitaten, dazu zahlreiche Karten und Illustrationen. Herausgegeben von Dr. Manfred Hennecke, Naturschutzwart und Verfasser zahlreicher naturkundlicher Schriften.

ISBN: 978-3-948138-12-7

Das Buch kann direkt beim Hennecke-Verlag bezogen werden: http://verlag-hennecke.de/. Bestellung per Mail: dr.manfred.hennecke@gmail.com . Bestellungen liefert der Verlag per Rechnung frei Haus. (Nicht im Online-Buchhandel erhältlich).

Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz:

Sind regenerative Energien wirklich die Alternative?

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Genehmigung für das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg – ein Schildbürgerstreich

Das Landratsamt Göppingen hat Uhl-Windkraft am 31.08.2022 die Genehmigung zur Errichtung von zwei fast 240 Meter hohen Windkraftanlagen vom Typ Nordex N149 am Sümpflesberg / Königseiche zwischen Büchenbronn – Baiereck – Thomashardt erteilt. Die Anlagen haben eine Nennleistung von je 4,5 MW.

Dies ist aus unserer Sicht ein Fehler denn die zu erwartenden geringen Windstromerträge stehen in keinem Verhältnis zu den gravierenden Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen.

Streich 1: zweifelhafter Anlagentyp

Während das Landratsamt Göppingen die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 erteilt, müssen andernorts 22 Anlagen dieses Typs  wegen technischer Mängel wieder abgebaut werden – zum Teil nigelnagelneue Anlagen die noch gar nicht ans Netz gegangen waren! Hintergrund ist, dass in Haltern (NRW) im September 2021 eine Anlage dieses Typs in sich zusammengebrochen ist. Die Gründe hierfür konnten immer noch nicht geklärt werden, der Untersuchungsbericht steht noch aus.

Streich 2: fehlende Windhöffigkeit

Der BW-Windatlas 2019 weist für den Standort ES-02 Sümpflesberg eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von 4,8 Meter / sec. in 100 Meter über Grund aus. Dies ist deutlich unter dem Mindestrichtwert des BW-Windenergieerlasses 2012 von 5,3 Meter / sec. (100 Meter über Grund). Somit hätte dieser Windkraftstandort im Regionalplan gar nicht ausgewiesen werden dürfen.

Die Landesregierung hat nun den Zielparameter geändert und den Mindestrichtwert herabgesetzt. Aber selbst dieser abgesenkte Orientierungswert von 215 Watt / qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund) wird nur knapp erreicht.

Nach Angaben des Landratsamtes Göppingen sollen die beiden Windkraftanlagen bis zu 23,7 GWh Windstrom im Jahr erzeugen. Uhl-Windkraft kommuniziert dagegegen nur eine Planproduktion von 18,0 GWh/a, dies sind immerhin 25% weniger! Windmessungen wurden am Sümpflesberg nicht vorgenommen und auch ein Windgutachten wurden im Genehmigungsverfahren nicht vorgelegt.

Am benachbarten Standort WN-34 Goldboden sind drei Windkraftanlagen seit vier Jahren in Betrieb, das Ziel wurde in diesen Jahren zwischen 20% – 30% verfehlt, im Jahr 2021 gab es 180 Flautetage (Auslastung < 10%).

Streich 3: Zerstörung des Natur- und Erholungsraums (Landschaftsschutzgebiete)

Der Schurwald ist ein überregional bedeutsamer Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Weite Teile sind durch Landschaftsschutzgebiete und Natura2000 / FFH-Gebiete geschützt. Der Standort ES-02 Sümpflesberg liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete, so kommt es zur maximalen Beeinträchtigung der Landschaft. Für die beiden Windkraftanlagen müssen 14.300 qm Wald gerodet werden.

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen, sie sind höher als der Stuttgarter Fernsehturm und ihre Rotoren überstreichen die Fläche von zwei Fußballfeldern.

Nur der Landkreis Göppingen erlaubt Windindustrieanlagen in Landschaftsschutzgebieten. Dies stößt auf großes Unverständnis, vor allem weil die Nachbar-Landkreise Esslingen und Rems-Murr dies nicht zulassen. Deshalb ist auch der Esslinger Teil von ES-02 Sümpflesberg entfallen.

Streich 4: Artenschutz wird missachtet

Der Schurwald ist auch die Heimat zahlreicher geschützter Vogelarten. An dem Standort ES-02 Sümpflesberg befindet sich ein Rotmilan-Dichtezentrum und mehrere Wespenbussardreviere. Den von Uhl-Windkraft vorgelegten Artenschutzgutachten konnten zahlreiche methodische Fehler nachgewiesen werden. Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilans gefällt, Folgen hatte dies keine!

Mehrere Naturschutzverbände haben sich gegen ES-02 Sümpflesberg ausgesprochen, so der Landesnaturschutzverband (LNV), der auch NaBu und BUND vertritt, ebenso wie die Naturschutzinitiative (NI), der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) und die Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz (AGF).

Streich 5: Fehlende Akzeptanz der Bevölkerung

Die Windindustrieanlagen bringen für die Anwohner erhebliche Nachteile und Beeinträchtigungen. Der Abstand zur Wohnbebauung in Baiereck beträgt nur 750 Meter.

Aus dem vorgelegten Lärmgutachten geht hervor, dass in Baiereck der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten wird und in Baiereck, Büchenbronn und Thomashardt das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird.

In Baiereck wird es auch zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Schattenschlag kommen und es ist zu befürchten, dass hier die zulässigen Grenzwerte voll ausgeschöpft werden. In Thomashardt wird der Schattenschlag die Bebauungsgrenze erreichen.

Somit ist von einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität auszugehen.

Der Widerstand der Bevölkerung wurde immer wieder deutlich. Dem Landrat wurden 1.500 Unterschriften gegen das Windkraftprojekt übergeben. Die Stadt Ebersbach hat das Einvernehmen zu dem Projekt verweigert – dieses wurde nun durch das Landratsamt ersetzt. Die Gemeinden Uhingen und Lichtenwald haben ablehnende Stellungnahmen zu dem Windkraftprojekt abgegeben.

Die von den Politikern viel beschworene Einbindung der Bürger stellt sich wieder einmal als hohles Gerede heraus. Das Windkraftprojekt wurde über den Kopf der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger entschieden.

Ausblick

Bereits der Bau der drei Windindustrieanlagen am Goldboden war eine erste Belastung für die Landschaft die nun vergrößert wird. Da der Schurwald nun noch stärker vorbelastet wird, wird die Genehmigung weiterer Windturbinen immer wahrscheinlicher. Die Landesregierung sieht auf dem Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windindustrieanlagen; somit besteht die Gefahr, dass der Schurwald zu einer Windkraftindustriezone wird.

Petition der Stadt Ebersbach gegen das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg:

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Windkraftstandort WN-34 Goldboden erweist sich als „Windpark Lahmer Flügel“

Im Dezember 2017 hat die EnBW drei Wind-Industrieanlagen des Typs Nordex N 131 3,3 MW am WN-34 Goldboden in Winterbach in Betrieb genommen. Nach Planung der EnBW sollen sie 25 GWh Strom pro Jahr erzeugen.

Windkraftstandort WN-34 Goldboden verfehlt Planung nachhaltig

In jedem der vier Betriebsjahre lag die tatsächliche IST-Stromproduktion am WN-34 Goldboden jedoch deutlich unter dem selbstgesteckten Ziel:

201814,9 GWh/a-40%
201919,7 GWh/a-21%
202019,8 GWh/a-21%
202117,7 GWh/a-29%

In Baden-Württemberg waren 2018 und 2021 durchschnittliche Windjahre, 2019 und 2020 sogar überdurchschnittliche Windjahre.

Wenn in Rekordwindjahren die Planung so deutlich verfehlt wird, muss von einer Fehlplanung ausgegangen werden. WN-34 Goldboden wird zum „Windpark Lahmer Flügel“.

Auslastung in 2021 nur 20%  –  Stillstand der häufigste Betriebszustand

In 2021 lag die Auslastung der Windkraft-Industrieanlagen am Goldboden bei nur 20%.  

An 180 Tagen in 2021 herrschte am WN-34 Goldboden Flaute (d.h. die erbrachte Leistung erreichte weniger als 10% der Nennleistung); an 48 Tagen herrschte sogar totale Windstille. Stillstand ist somit der häufigste Betriebszustand der Wind-Industrieanlagen am Goldboden.

Windkraftriesen sind Energiezwerge

In 2021 erzeugte jede Wind-Industrieanlage am Goldboden 5,9 GWh/a  Strom.

Eine Wind-Industrieanlage erfordert ein Investment   > 6 Mio. Euro, hat eine Masse (Gewicht) von ca. 7.000 Tonnen und einen Flächenverbrauch von ca. 10.000 qm Wald.

5,9 GWh/a hätte man auch mit 6 Diesel-Motoren (EURO 6) eines VW-Golf (140 kW) erzeugen können: wetterunabhängig und grundlastfähig, mit einem geringeren Investment, sowie geringerem Ressourcen- und Flächenverbrauch; klimaneutral mit Bio-Diesel aus regionaler Produktion.

Dieser Vergleich zeigt die geringe Effizienz der Windkraft. Einem Vergleich mit Dieselmotoren halten die Windturbinen nicht stand; mit einem Blockheizkraftwerk wird eine noch höhere Effizienz erreicht!

Realität widerlegt BW-Windatlas 2019

Der BW-Windatlas 2019 weist für WN-34 Goldboden eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von 233 Watt/qm (in 160 Meter über Grund) und eine Standortgüte (EEG 2017) von 66% aus.

Tatsächlich werden am WN-34 Goldboden aber nur eine Windleistungsdichte von 141 Watt/qm (2021) bzw. 160 Watt/qm (2019/2020), sowie eine Standortgüte von 45% (2021), bzw. 49% (2019/2020) erreicht. Der BW-Windatlas 2019 weist somit die Windleistungsdichte um 92 Watt/qm (+65%) und die Standortgüte um 21%Pkt. zu hoch aus.

Der BW-Windatlas 2019 zeigt somit viel zu optimistische und unrealistische Werte auf.

Wind-Industrieanlagen am WN-34 Goldboden hätten nie genehmigt werden dürfen

Da am WN-34 Goldboden der Orientierungswert des BW-Windatlas 2019 von 215 Watt/qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund), sowie die im BW-Windenergieerlass geforderte Mindest-Standortgüte (EEG 2017) von 60% in allen 4 Betriebsjahren verfehlt werden, hätten die drei Wind-Industrieanlagen nie genehmigt werden dürfen. Der Goldboden ist und bleibt ein Windkraft-Friedhof.

Baden-Württemberg und der Schurwald für Windkraft ungeeignet

Die schlechte Leistung des Windkraftstandortes Goldboden zeigt, dass der windschwache Schurwald für die Windkraft ungeeignet ist. Der niedrige Stromertrag steht in keinem Verhältnis zu den Beeinträchtigungen und Nachteilen der Wind-Industrieanlagen für Landschaft, Natur und Menschen.

Trotzdem sieht die Landesregierung im BW-Energieatlas 2019 ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftwerken auf dem Schurwald. Offensichtlich soll der Schurwald eine Windkraft-Industriezone werden, damit einige Wenige große Profite machen können – auf Kosten von Landschaft, Natur und Gemeinwohl.

https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

https://www.energieatlas-bw.de/wind/potenzialanalyse/uberblick

Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg

So läuft auch der Genehmigungsantrag der Fa. Uhl-Windkraft für zwei Wind-Industrieanlagen am benachbarten Standort Sümpflesberg (Ebersbach) weiter. Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Ausnahme vom Regionalen Grünzug (Zielabweichungsverfahren) gestattet und das Landratsamt Göppingen möchte keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, obwohl der Standort im Landschaftsschutzgebiet liegt!

Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilan im 1.000 Meter-Radius der geplanten Wind-Industrieanlagen gefällt. Hierdurch wurde ein Hinderungsgrund für die Genehmigung der Windturbinen beseitigt.

Unsere wiederholten Hinweise auf die schlechte Windhöffigkeit auf dem Schurwald scheinen erst jetzt Erfolg zu zeigen. In der 6. KW 2022 hat Uhl-Windkraft mit Windmessungen (LIDAR) am ES-02 Sümpflesberg begonnen; 5 Jahre nachdem der erste Genehmigungsantrag gestellt wurde!

Laut Infotafel soll jetzt 12 Monate das Windaufkommen gemessen werden. Bleibt die Frage, warum das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landratsamt Göppingen nicht bereits zuvor ein Windgutachten angefordert hatten?

Wir werden weiterhin für den Erhalt des Schurwaldes als Natur- und Erholungsraum kämpfen!  Bitte unterstützen Sie uns auch in der Zukunft.

Eine detaillierte Analyse der Windstromproduktion am WN-34 Goldboden im Jahr 2021 von Herrn Dipl. Ing. Willy Fritz finden Sie hier:

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20.000 Windkraftanlagen für Baden-Württemberg

Das Umweltministerium  hat im BW-Energieatlas 2019 für den Schurwald ein Windkraftpotenzial für 82 Windkraftanlagen ermittelt.

Energieatlas BW 2019 Tabelle Schurwald 

Energieatlas BW 2019 Karte Schurwald

Für das ganze Land Baden-Württemberg wurde sogar ein Windkraftpotenzial für absurde 20.000 Windkraftanlagen berechnet.

Pressemitteilung des Umweltministeriums:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/potenzialanalyse-zur-windenergie-veroeffentlicht/

https://www.energieatlas-bw.de/wind/potenzialanalyse/uberblick

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

Die  windkrafttaugliche Fläche von 419.000 Hektar entspricht fast  12% der Landesfläche!

Bei diesen ermittelten Flächen sind Ausschluss- und Restriktionsflächen bereits in Abzug gebracht. Laut Umweltministerium dient diese Potenzialermittlung der strategischen Orientierung – damit ist klar wohin die Reise gehen soll! Nicht umsonst wurden bereits die erwarteten Stromerträge berechnet.

Ende 2018 waren in ganz Deutschland 29.200 Windkraftanlagen (onshore) in Betrieb. In Baden-Württemberg standen 725 Windkraftanlagen, davon 329 im Wald. Deren Anzahl soll nun rasant vervielfacht werden.

Baden-Württemberg hat eine Gesamtfläche von ca. 36.000 qkm. Bei gleichmäßiger Verteilung würde bei 12.000 Windkraftanlagen alle 3 km eine Windturbine stehen, bei 20.000 Windkraftanlagen alle 1,8 km. In der Realität würden sich die Anlagen jedoch in bestimmten Zonen konzentrieren, so dass dort die Windraddichte deutlich höher wäre.

Diese strategische Orientierung lässt keine Rücksichtnahme auf die Landschaft, die Menschen und die Natur zu. Windkraft hätte absolute Vorfahrt.  Tausende Hektar Wald müssten gerodet werden; der Artenschutz wäre abgeschafft. Und das für eine wetterabhängige Stromerzeugung, die nicht grundlastfähig ist.

Zudem stellt sich die Frage wofür 125.000 GWh/a  bzw.  210.000 GWh/a Windstrom überhaupt produziert werden sollen. Im Jahr 2018 betrug in Baden-Württemberg der Bruttostromverbrauch „nur“ ca. 72.000 GWh/a; dieser Wert soll zudem durch Effizienzsteigerungen deutlich reduziert werden.

Das Ziel ist offensichtlich Baden-Württemberg zu einer einzigen Windkraft-Industriezone zu machen! Nur um der Windkraftindustrie entsprechende Profite zu ermöglichen. Das Umweltministerium wird zu einem Windkraft-Industrieministerium.

Die Menschen werden nicht gefragt, ob sie unter Windturbinen in einer „Energielandschaft“ leben möchten.

Basis für die Ermittlung der Windpotentialflächen war der BW-Windatlas 2019. Hier wurde der Grenzwert für die Beurteilung der Windkrafteignung reduziert und ein abstrakter und unverständlicher Zielparameter neu eingeführt: die „mittlere gekappte Windleistungsdichte“ (in: Watt / qm); (zuvor:  mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in Meter / Sek.).

So gilt nun ein „Orientierungswert“ von 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund ab dem ein Standort als windkrafttauglich gilt. Dieser wurde jedoch nicht begründet und es wurde kein Bezug zum EEG-Referenzertrag hergestellt; somit erscheint er willkürlich, bzw. interessengeleitet.

So verwundert es nicht, dass eine drastische Vermehrung der windkrafttauglichen Flächen zu verzeichnen ist. Die realen Windstromerträge sprechen aber gegen einen wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg. So konnte an den 13 Windkraftstandorten der EnBW in Baden-Württemberg im Jahr 2018 nur 73% der geplanten Windstrommenge erzeugt werden, die Auslastung der Windturbinen lag bei nur 20%. Am bisher einzigen Windkraftstandort auf dem Schurwald WN-34 Goldboden in Winterbach wurden sogar nur 59% der Planung erreicht, die Auslastung lag bei nur 17%.

 Der Grenzwert für die Beurteilung der Windkrafteignung von 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund ist offensichtlich viel zu niedrig angesetzt. Wie ist es sonst zu erklären, dass im windschwachen Baden-Württemberg ein Windkraftpotential für absurde 20.000 Windkraftanlagen bestehen soll, in einzelnen Landkreisen bis zu 1.800 Windkraftanlagen und einzelnen Gemeinden bis zu fast 600 Windkraftanlagen.

Franz Untersteller macht aus Baden-Württemberg ein Windkraft-Absurdistan!

Die grünen Oberbürgermeister in Baden-Württemberg haben offensichtlich erkannt, welche Nachteile und Beeinträchtigungen Windkraftanlagen mit sich bringen. In Stuttgart (Fritz Kuhn) bieten 393 ha ein Potential für 24 Windkraftanlagen, in Tübingen (Boris Palmer)  127 ha für 12 Windkraftanlagen. In beiden Städten gibt es aber kein einziges Windkraftprojekt. Beide grünen Oberbürgermeister sprechen sich für die Windkraft aus, aber bitte nicht in ihren Kommunen!

 

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BW-Windatlas 2019 bestätigt: Schurwald für Windkraftausbau ungeeignet

Ende Mai 2019 hat die Landesregierung den neuen Windatlas 2019 für Baden-Württemberg vorgestellt. Dieser bestätigt, dass der Schurwald für den Windkraftausbau ungeeignet ist.

Alle Windkraftstandorte auf dem Schurwald liegen unter dem Mindestrichtwert:

Gegenüber dem Windatlas 2011 ist die berechnete Mittlere Windgeschwindigkeit um   0,16 m / sec.  –  1,46 m / sec.  niedriger  (100 m über Grund).

Dies belegt, dass der Windatlas 2011 komplett unbrauchbar war!  Auf dieser Basis wurden aber Genehmigungen für Windkraftanlagen erteilt, so z.B. für WN-34 Goldboden (Winterbach).

Alle Standorte auf dem Schurwald liegen unter dem Mindestrichtwert von   5,3 – 5,5 m / sec. des Windenergieerlass 2012 (Mittlere Windgeschwindigkeit in 100 m über Grund) .

Der Schurwald hätte (bei korrekter Windberechnung) beim Regionalplan Windkraft also komplett außen vor bleiben müssen!  

Windatlas 2019 mit abgesenktem Mindestrichtwert und geändertem Zielparameter:

Nun wurde der Mindestrichtwert abgesenkt und der Zielparameter geändert.

Der Mindestrichtwert wurde gegenüber dem bisherigen Richtwert 2012 um   – 0,5 m / sec.  reduziert (Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in 100 m ü.G.), und liegt jetzt unter 60% EEG-Referenzertrag;  (bisher Mindestrichtwert:  60%  EEG-Referenzertrag,  Ertragsschwelle:  80%  EEG-Referenzertrag).

Als neuer Zielparameter wurde die Mittlere gekappte Windleistungsdichte in Watt / qm eingeführt; ein abstrakter und intransparenter Wert, den „niemand“ nachvollziehen kann. Der Mindestrichtwert beträgt hier 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund  (5,65 – 5,90 m / sec.).

Trotz der Absenkung des Mindestrichtwertes:

ES-03 Burgstall / Weißer Stein (Esslingen / Aichwald)
liegt  komplett unter dem neuen (abgesenkten) Mindestrichtwert.

ES-02 Sümpflesberg (Büchenbronn / Baiereck),
WN-33 Nonnenberg (Manolzweiler / Schnait),
WN-35 Kaisersträßle (Schlichten / Oberberken) und
GP-03 Weinstraße (Unterberken / Wangen)
liegen teilweise unter dem neuen (abgesenkten) Mindestrichtwert.

Dies belegt, der Schurwald ist für den Windkraftausbau nicht geeignet!

BI PRO SCHURWALD fordert die Aufhebung des Regionalplan Windkraft und Einstellung des Windkraft-Genehmigungsverfahrens ES-02 Sümpflesberg:

Der Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart basiert auf dem Windatlas 2011 und somit auf falschen Windhöffigkeiten. Die Ergebnisse des BW-Windatlas 2019 führen zu einer komplett veränderten Datenlage. Dies macht eine Revision und Überarbeitung des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart erforderlich.

Bis ein neuer Beschluss zum Regionalplan Windkraft getroffen wird fehlt es deshalb den Genehmigungsverfahren schlicht an der erforderlichen Planungs- und Rechtsgrundlage.

Bei allen potentiellen Windkraftstandorten auf dem Schurwald ist unsicher, ob und in welcher Größe sie überhaupt im Regionalplan Windkraft verbleiben können; dies trifft insb. auch auf den Standort ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach) zu.

Aus diesem Grund macht es keinen Sinn das aktuelle immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für zwei Windkraft-Industrieanlagen am ES-02 Sümpflesberg  fortzuführen.

Wir haben deshalb den Regionalverband Stuttgart aufgefordert den Regionalplan Windkraft (Qualifizierter Zwischenbeschluss vom 30.09.2015) umgehend außer Kraft zu setzen bzw. aufzuheben; ebenso haben wir das Landratsamt Göppingen aufgefordert, das Genehmigungsverfahren ES-02 Sümpflesberg sofort einzustellen.

Presse:

Stuttgarter Zeitung 13.06.2019:    Windkraftstandorte vom Winde verweht 

Stuttgarter Zeitung 13.06.2019:    Pläne müssen überarbeitet werden

Stuttgarter Zeitung 17.06.2019:    Bürgerinitiative fordert mehr Abstand für Windräder

Südwestpresse 29-06-2019:    Pro Schurwald fordert Stopp für ES-02

Stuttgarter Zeitung 30.07.2019:   Uhingen wehrt sich gegen Rotoren

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Am 29. Mai 2019 – drei Tage nach der Europa- und Kommunalwahl – wurde der BW-Windatlas 2019 vorgestellt:

https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wurttemberg

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

BW-Windatlas 2019   zum Herunterladen:

https://www.energieatlas-bw.de/documents/24384/24633/Endbericht+Windatlas+BW+2019

BW-Windatlas 2019   interaktive Karten:

https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/projekte/

(Die Karten sind frei zugänglich; falls Login-Maske erscheint URL-Adresse manuell eingeben)

 

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WN-34 Goldboden: Signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Rotmilan und Wespenbussard !

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis muss Artenschutz am Windkraftstandort WN-34 Goldboden in Winterbach durchsetzen!

Mit einer Horstkartierung hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) im relevanten 3,3 km-Umkreis der Windkraft-Industrieanlagen am Goldboden vier Rotmilan-Reviere nachgewiesen, eines davon innerhalb des 1-km Radius. Somit besteht hier ein sogenanntes „Rotmilan-Dichtezentrum“. Ferner wurden zwei Wespenbussard-Reviere innerhalb des für diese Tierart relevanten 1-km Radius der Windkraftanlagen festgestellt.

Laut dem Landesumweltamt Baden-Württemberg (LUBW) besteht hier für diese beiden streng geschützten Vogelarten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Die Windkraftanlagen hätten bei dieser Sachlage gar nicht genehmigt werden dürfen.

Rotmilan bei Windkraftanlage an Goldboden

In diesem Jahr hat sich nach über 100 Jahren auch wieder der Schwarzstorch im Rems-Murr-Kreis angesiedelt, eine ebenfalls windkraftsensible Vogelart, die streng geschützt ist. Zuvor gab es die letzte Brut im Jahre 1918, nach Mitteilung in der regionalen Presse am Goldboden.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat deshalb das Landratsamt Rems-Murr-Kreis aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Obwohl die Sachlage klar und unbestritten ist, sieht das Landratsamt jedoch keine Notwendigkeit tätig zu werden. Damit stellt sich die Behörde gegen  die Empfehlungen des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW).

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Michael Haueis, Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) sind über diese Behördenignoranz empört, denn hier werde eindeutig gegen europäisches Recht und gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die wirtschaftlichen Interessen eines Konzerns über den Artenschutz gestellt werden. Die Naturschutzinitiative prüfe deshalb rechtliche Schritte gegen die Behörde.

Wirklich überraschend ist die Untätigkeit des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis jedoch nicht.

So hat die Behörde im Dezember 2016 die Errichtung der drei Windindustrieanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) genehmigt, obwohl  die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten (Vögel, Fledermäuse) erhebliche Mängel aufwiesen – so wurden nur 25% der Vorgaben des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW) erfüllt, 29% wurden komplett ignoriert.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte deshalb einen Eilantrag auf Betriebsstopp für die drei Windkraftanlagen am Goldboden (Winterbach) gestellt.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat diesen Antrag jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zugelassen, weil die Widerspruchsfrist verstrichen gewesen sei. Diese wurde kurzerhand von zwölf auf einen Monat verkürzt. In der Sache „Artenschutz“ wurde deshalb gar nicht entschieden.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI)  fordert das Landratsamt Rems-Murr-Kreis deshalb erneut auf, dem Naturschutzrecht  und der Vogelschutzrichtlinie endlich Geltung zu verschaffen und den Artenschutz am Goldboden durchzusetzen. Die Behörde ist von Amtswegen verpflichtet, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen und sicherzustellen.

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ES-02 Sümpflesberg: Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen mit riesigen Dimensionen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen in ihrer weiteren Umgebung führen. So sinkt die Lebens- und Wohnqualität der Menschen in einem weiten Umkreis, was zu einer erheblichen Minderung der Immobilienwerte führt.

Empirische Studie belegt Immobilienwert-Verluste

Das RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung hat dies in einer empirischen Studie belegt und den Wertverlust von Immobilien in Abhängigkeit ihrer Entfernung zu Windkraftanlagen ermittelt. Hieraus ergeben sich drei wesentliche Aussagen:

  • bis zu einem Abstand von  9 km   können Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf die Immobilienpreise haben
  • der Wertverlust der Immobilien kann bis zu  23%   betragen
  • in einem Abstand von 1 km ergibt sich ein durchschnittlicher Wertverlust von 7,1%

Die Studie RWI – Ruhr Economic Papers #791 finden Sie hier;
die entsprechende Pressemitteilung vom 21.01.2019 finden Sie  hier.

Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro am ES-02 Sümpflesberg

Uhl-Windkraft hat am ES-02 Sümpflesberg – Königseiche den Bau von zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 beantragt. Diese haben eine Gesamthöhe von 238 m – höher als der Stuttgarter Fernsehturm; die überstrichene Rotorfläche beträgt 17.480 qm, dies entspricht 2,5 Fußballfeldern.

Auf Basis der Analyse des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung ergeben sich in den umliegenden Ortschaften

Immobilienwert-Verluste von über 26 Mio. Euro:

Nach unserer Ansicht stellt dies eine sehr konservative Abschätzung der Immobilienwert-Verluste dar.

Mäßiger Stromertrag am ES-02 Sümpflesberg zu erwarten

Von den beiden Windkraftanlagen kann eine jährliche Stromproduktion von              ca.   10 GWh / a   erwartet werden (analog WN-34 Goldboden 2018); diese Strommenge hat einen Marktwert von 440.000 Euro / a (Strombörse Leipzig, durchschnittlicher Spotpreis 2018:  44 Euro / MWh).

Während der Gesamtlebensdauer der Anlagen (20 Jahre) werden voraussichtlich              200 GWh Strom mit einem Marktwert von   8,8 Mio. Euro   produzieren werden.

Der erwarteten Stromproduktion im Wert von 8,8 Mio. Euro
steht ein Immobilienwert-Verlust von über 26  Mio. Euro gegenüber!

Diese Immobilienwert-Verluste führen zu einer unzumutbaren sozialen und wirtschaftlichen Belastung der Eigentümer.  Die Alterssicherung vieler Menschen wird  zerstört und die Eigenheimfinanzierung junger Familien gefährdet. Gegenüber der produzierten Strommenge ist dies unverhältnismäßig.

Wir haben das Landratsamt Göppingen aufgefordert diesen Sachverhalt im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Besonders gravierend ist die Situation in Uhingen-Baiereck. Die 238 m hohen Windkraftanlagen stehen auf einer Anhöhe (480 m), ca. 120 m oberhalb der Ortschaft (360 m). Hierdurch entsteht eine besonders dominierende und bedrängende Wirkung. Da die Anlagen im Süden der Ortschaft stehen, überschreitet der Schattenwurf an allen Immissionsorten den zulässigen Richtwert. Ferner wird der Lärmimmissions-Richtwert überschritten. Wegen dieser extremen Betroffenheit haben wir hier den maximalen Wertverlust angesetzt.

 Für Ebersbach-Büchenbronn und Lichtenwald-Thomashardt haben wir niedrigere Wertverluste angenommen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Schattenwurf auch bis an die Bebauungsgrenze Thomashardt reicht. In Thomashardt sind nur Wohngebäude östlich der Hegenloher Straße (L 1151) und Blumenstraße berücksichtigt; die Hauptblickrichtung dieser Gebäude ist auf die Windkraftanlagen. Aber auch der restliche Bereich von Thomashardt und Lichtenwald-Hegenlohe sind betroffen.

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Neues Konzept für Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche

Uhl-Windkraft hat für den Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche (Ebersbach-Büchenbronn) einen neuen Genehmigungsantrag beim Landratsamt Göppingen für zwei Windkraftanlagen eingereicht.

Neues Konzept

Nach dem neuen Konzept soll die mittlere Windkraftanlage entfallen und die westliche und östliche durch einen größeren Typ  –  Nordex N149 / 4.5  –  ersetzt werden. Dieser hat eine Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 149 m und eine Gesamthöhe von 238 m; die überstrichene Rotorfläche beträgt 17.480 qm, dies entspricht 2,5 Fußballfeldern.

Die neu geplanten Nordex-Anlagen N149 sind 22 Meter höher und haben eine 20% größere Rotorfläche, als die bisher geplanten Vestas-Anlagen V136. Im Vergleich zu den Nordex-Windturbinen N131 am Goldboden sind sie fast 10 Meter höher und haben eine 30% größere Rotorfläche.

Obwohl die Anzahl der Windturbinen von drei auf zwei reduziert wurde, ergeben sich durch die neue Konfiguration erheblich größere Nachteile und Beeinträchtigungen. Die neuen Anlagen sind lauter und der Emissionspunkt (Nabe) höher, so dass grundsätzlich mit einer höheren Schallbelastung zu rechnen ist. Auch die maximal mögliche Schattenbelastung vergrößert sich erheblich.

Uhl-Windkraft hat das vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt. Für die zwei Windkraftanlagen müssen 1,5 Hektar Wald gerodet werden, 7.000 qm Boden werden dauerhaft überbaut.

Windhöffigkeit

Bisher wurden am Sümpflesberg  keine Windmessungen durchgeführt und Uhl Windkraft hat weiterhin kein Windgutachten vorgelegt.

Die drei Windturbinen am WN-34  Goldboden konnten von Januar bis September 2018 nur ca. 50% der von der EnBW geplanten Strommenge erzeugen, obwohl in den meisten Monaten überdurchschnittliche Windverhältnisse herrschten. Dies beweist, Baden-Württemberg und speziell der Schurwald sind KEIN Windkraftland.

Landschaftsschutzgebiet

Der Standort ES-02 Sümpflesberg liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete. Durch den Bau von  zwei Windkraftanlagen würde hier der maximal mögliche Landschaftsschaden verursacht.

Die  Landratsämter Esslingen und Rems-Murr-Kreis haben die  Änderung von Landschaftsschutzgebieten abgelehnt, weshalb der im Landkreis Esslingen liegende Teil des Windkraftvorranggebietes ES-02 Sümpflesberg und der Standort WN-35 Kaiserstraße / Brennten (Schlichten / Oberberken) entfallen sind. In beiden Fällen war die Begründung: zu geringe Windhöffigkeit. Es ist nicht nachvollziehbar warum das Landratsamt Göppingen hier anders verfährt.

Abstand Wohnbebauung

Der von Fachleuten für erforderlich gehaltene Mindestabstand von der 10-fachen Anlagenhöhe (10H = 2.400 m) wird in der Regel nicht eingehalten: Baiereck: 800 m, Büchenbronn: 1.200 m, Krapfenreuth: 1.300 m,  Nassach-Unterhütt: 1.600 m, Thomashardt: 1.900 m, Schlichten: 1.900 m, Hegenlohe: 2.400 m.  

Lärm

Die neuen Anlagen sind lauter und der Emissionspunkt (Nabe) höher, so dass grundsätzlich mit einer höheren Schallbelastung zu rechnen ist. Dies bestätigt auch das Schallgutachten des TÜV-Süd. An (fast) allen Immissionsorten ist die Schallbelastung höher als beim bisherigen Konzept.

In Baiereck wird sogar der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten. An 6 Immissionsorten, davon 2 in Baiereck, 2 in Büchenbronn und 2 in Thomashardt wird das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten.

Bei Berücksichtigung der bestehenden Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden und der geplanten Windkraftanlagen an GP-03 Weinstraße (Wangen / Unterberken) ergeben sich hohe Gesamtbelastungen (> 35 dB(A)) in Baiereck: Büchenbronner Straße, Solweg; Büchenbronn: Schorndorfer Straße, Kohlplatte; Krapfenreuth: Rosheckweg und im Gartenbaugebiet Herfeld.

Auch in Lichtenwald liegt die Gesamtbelastung nahe am nächtlichen Immissionsrichtwert (> 33 dB(A)), dies gilt insb. für Im Gänswasen, Staufenstraße und Bosslerweg. Nicht ganz so hoch ist die Belastung im Bergäcker und Gassenäcker, bzw. wegen höherem Richtwert nicht „relevant“.

Störend ist jedoch nicht nur die absolute Lautstärke, sondern auch der Charakter des Lärms (wusch, wusch, wusch).

Relevante Schallvorbelastungen wurden bei dem Schallgutachten nicht berücksichtigt. Diese sind jedoch gegeben und belegt. Schallimmissionen von gewerblichen Anlagen sind gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz zwingend als Vorbelastung für den potentiellen Standort zu berücksichtigen.

Es ist ferner zu kritisieren, dass der TÜV-Süd keine Haftung für das Schallgutachten übernimmt. Schallreflexionen werden ausgeschlossen; diese sind jedoch aufgrund der Tallagen (insb. Baiereck) gegeben. Ebenso werden impulshaltige Geräusche ausgeschlossen, obwohl diese durch den Rotorblattdurchgang am Turm physikalisch unvermeidbar sind. Infraschall und tieffrequenter Schall werden als unkritisch bezeichnet; es gibt jedoch keine wissenschaftliche Studie, welche die gesundheitliche Unbedenklichkeit von durch Windkraftanlagen erzeugtem Infraschall und Körperschall belegt.

Somit ist zu befürchten, dass die Lärmbelastung in der Realität höher ist, als prognostiziert. Dies hat sich auch an anderen Orten bereits gezeigt:

In Kuchen gibt es massive Beschwerden wegen der Windkraftindustrieanlagen am GP-14 Tegelberg:
Südwestpresse 21.02.2018:   Kuchener leiden unter Windrad-Lärm

Ebenso im Schuttertal (Ortenaukreis); hier müssen Windräder nachts abgeschaltet werden:
Badische Zeitung 21.12.2016: Ab sofort werden drei Windräder nachts abgeschaltet

Schattenschlag

Hauptleidtragender des Schattenschlag ist Baiereck. An allen Immissionsorten wird der tägliche Richtwert (30 Min./d) überschritten, an den meisten Orten auch der jährliche Richtwert (30 Std./a). Dies bedeutet, es wird zu vermehrten Schattenabschaltungen kommen müssen; die Frage ist aber, wer kontrolliert das? Es ist überall davon auszugehen, dass die rechtlich maximal zulässige Schattenemission ausgenutzt wird und es ist nicht auszuschließen, dass diese Grenzwerte zukünftig erhöht werden könnten.

Artenschutz

Das Windkraftprojekt verursacht erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, weshalb unseres Erachtens  eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben „kann“. Dies ist hier gegeben. Uhl-Windkraft möchte jedoch nicht einmal eine Vorprüfung durchführen.

Im 1.000 Meter Umkreis der  Windkraftanlagen befinden sich Rotmilan-Revierzentren und ein Wespenbussard-Revierzentrum. Die  Mindestabstandsforderung (LUBW 2013) wird somit  verletzt.

Auch der  Landesnaturschutzverband hat sich gegen dieses Projekt ausgesprochen.

Brandschutz

Es sollte ein konkretes Brandschutzkonzept vorgelegt werden, in dem dargelegt wird wie ein Brand von Windkraftanlagen im Wald, nach einer längeren Trockenperiode (wie im Sommer 2018), an diesem Standort bekämpft werden soll, bzw. wie hier ein kontrolliertes Abbrennen erfolgen kann? (Löschwasser?)

Ferner sollte eine automatische Löschanlage für beide Maschinenhäuser vorgeschrieben werden.

Nachtbefeuerung

Die Nachtbefeuerung erfolgt durch ein dauerhaftes aggressives Blinken. Für die Nachtkennzeichnung sollte eine bedarfsgesteuerte Befeuerung vorgeschrieben werden. Dies bedeutet, die Befeuerung blinkt nur, wenn sich ein Flugzeug nähert und nicht ständig. Ferner sollte die Befeuerung der beiden Anlagen synchronisiert werden.

Akzeptanz

Dieses Windkraftprojekt hat keine Akzeptanz bei der Bevölkerung. Im Jahr 2016 wurden 1.500 Unterschriften gegen dieses Windkraftprojekt an Landrat Wolff übergeben.

Die Stadt Ebersbach hat im Jahr 2016 das Einvernehmen zu diesem Projekt verweigert, die Stadt Uhingen und die Gemeinde Lichtenwald haben kritische Stellungnahmen abgegeben.

Wir kämpfen weiter um den Schurwald als Natur- und Erholungsraum zu erhalten. Ein Windkraftfriedhof am Goldboden ist genug!

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WN-34 Goldboden: VGH verweigert Artenschutzprüfung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) lässt den Eilantrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Betriebsstopp der drei Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zu. Hierzu schreibt die Naturschutzinitiative:

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WN-34 Goldboden: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnt Antrag auf Betriebsstopp für die drei Windkraftanlagen aus formellen Gründen ab

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am 06.03.2019 über den Eilantrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Betriebsstopp der drei Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) entschieden. Aus verfahrensrechtlichen Gründen wurde der Antrag nicht zugelassen, weil die Widerspruchsfrist verstrichen sei. In der Sache (Artenschutz) wurde nicht entschieden – so bleibt gerichtlich weiterhin ungeklärt, ob die Genehmigung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis vom Dezember 2016 aus artenschutzrechtlichen Gründen rechtmäßig ist.

Die EnBW hat im Genehmigungsverfahren ein Vogelgutachten vorgelegt, bei dem nur ein Rotmilan-Revier im relevanten 3,3 km-Umkreis der Windkraftanlagen festgestellt wurde. Nach Hinweisen der Forstverwaltung musste später noch ein weiteres Rotmilan-Revier anerkannt werden. Wespenbussard-Reviere innerhalb des hier relevanten 1-km Radius der Windkraftanlagen wurden gar nicht gefunden.

Die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten (Vögel und Fledermäuse) haben erhebliche Mängel, so wurden nur 25% der Vorgaben des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW) erfüllt, 29% wurden komplett ignoriert. Trotzdem hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis auf Basis dieser Gutachten die Genehmigung erteilt.

Der Schurwald ist nach unserer Beurteilung ein Hotspot für die Artenvielfalt; so sind weite Teile als NATURA 2000-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete geschützt.

Es besteht eine hohe Populationsdichte der windkraftsensiblen Arten Rotmilan und Wespenbussard. In einer Horstkartierung wurden im 3,3 km-Umkreis der Windkraftanlagen am Goldboden vier Rotmilan-Reviere nachgewiesen, eines davon innerhalb des 1 km Radius. Somit besteht hier ein Rotmilan-Dichtezentrum und die Windkraftanlagen hätten u.E. nicht genehmigt werden dürfen. Ferner wurden zwei Wespenbussard-Reviere innerhalb des 1-km Radius der Windkraftanlagen festgestellt. Diese sind ebenfalls ein Ausschlusskriterium für die Errichtung dieser Windkraftanlagen.

Die Artenschutzgutachten der EnBW und der NI könnten unterschiedlicher nicht sein. Während der Gutachter des Investors EnBW in einem mangelbehafteten Gutachten nur ein Rotmilan- und kein Wespenbussard-Revier gefunden hat, konnte der Gutachter der NI vier Rotmilan- und zwei Wespenbussard-Reviere feststellen.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat deshalb innerhalb der 12-Monatsfrist Widerspruch gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen eingelegt und einen Eilantrag auf Betriebsstopp gestellt, weil ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für geschützte Vogelarten besteht.

Obwohl es sich um ein Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung handelte und hierbei die Widerspruchsfrist grundsätzlich 12 Monate beträgt, hat der VGH entschieden, dass im Fall Goldboden die Widerspruchsfrist nur 1 Monat sei. Auf Antrag der EnBW erfolgte nämlich im Dezember 2016 eine öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung, obwohl dies bei einem Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gar nicht vorgesehen ist. Nach der Entscheidung des VGH verkürze sich deshalb die Widerspruchsfrist von 12 auf 1 Monat. Dass die Bekanntmachung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach, ändert hieran nichts.

Dies ist bisher einmalig, denn der VGH Baden-Württemberg ist das erste Obergericht in Deutschland, das eine Entscheidung mit solchem Tenor getroffen hat. Er stellt sich damit gegen die herrschende Rechtsmeinung, ohne dies jedoch substanziell zu begründen.

Eine gerichtliche Prüfung, ob die Genehmigung aus artenschutzrechtlicher Sicht Bestand haben kann, hat nicht stattgefunden. Ob für streng geschützte und windenergiesensible Vogelarten ein erhöhtes Tötungsrisiko besteht, wurde vom VGH nicht geprüft.

Sehr ärgerlich ist auch, dass sich der VGH in diesem Eilverfahren ein Jahr Zeit gelassen hat, um festzustellen, dass er die Klage aus formalen Gründen gar nicht zulassen will.

„Dies ist leider ein schlechter Tag für den Natur- und Artenschutz sowie für den Schurwald und seine Bewohner. Wir sind sicher, dass die Genehmigung gegen den Natur- und Artenschutz und europäisches Recht verstößt“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die NI wird nun weiter rechtlich prüfen, wie sie dem Artenschutz zu seinem Recht verhelfen kann.

www.naturschutz-initiative.de

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Stellungnahme der BI  PRO SCHURWALD

Mit seiner Entscheidung verhindert der Verwaltungsgerichtshof eine gerichtliche Prüfung, ob die Genehmigung der Windkraftanlagen am Goldboden ordnungsgemäß ist oder nicht. Wir bedauern sehr, dass sich der VGH mit rein formalen Gründen um eine inhaltliche Entscheidung gedrückt hat. Offensichtlich wollte man unbedingt vermeiden die Windkraftanlagen am Goldboden stilllegen zu müssen, denn die Mängel der Artenschutzgutachten der EnBW sind sehr gravierend und die artenschutzrechtliche Situation vor Ort ist eindeutig.

Der Schurwald ist ein „Naturidyll, das auch durch die EU geschützt ist (Stuttgarter Zeitung, 16.03.2019).

Stuttgarter Zeitung 16.03.2019:   Der Schwurwald von der EU geschützt  –  Der Plan für das Naturidyll steht

Aber das spielte für den VGH keine Rolle.

Der EnBW wird eine ungerechtfertigte Rosinenpickerei gestattet; obwohl sie das Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt hat, kommt sie in den Genuss der kurzen Widerspruchsfrist von 1 Monat, die eigentlich nur für Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gilt und muss noch nicht einmal die Formvorschriften hierfür beachten.

Es ist zu befürchten, dass die Tricksereien der EnBW nun Schule machen und die Rechte der Umweltverbände und Bürger ungerechtfertigt beschnitten werden.

Im Januar 2018 hatte der VGH bereits die Klage eines (privaten) Anliegers gegen die Windkraftanlagen am Goldboden, ebenfalls aus formellen Gründen, abgelehnt.

Auch hier bestätigt sich die Aussage des Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier: „Noch nie war in … der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.“ (Handelsblatt 12.01.2016).

Und am 05.11.2018 warnte er weiter vor einer Erosion der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland:

https://www.focus.de/politik/deutschland/ist-der-rechtsstaat-bedroht-ehemaliger-verfassungsrichter-warnt-dann-erodiert-der-staat-insgesamt_id_9850655.html

Hierzu tragen auch Gerichte bei, die sich mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen um Entscheidungen drücken!

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WN-34 Goldboden – Fotodokumentation

Am 23.12.2017 nahm die EnBW drei Windkraft-Industrieanlagen des Typs Nordex N 131  3.300 am Standort WN-34 Goldboden (Winterbach) in Betrieb.

Die Anlagen haben eine Gesamthöhe von 230 Meter (höher als der Stuttgarter Fernsehturm) und eine Nabenhöhe von 164 Meter. Der Rotordurchmesser beträgt 131 Meter; die von den Rotoren überstrichene Fläche hat die Größe von zwei Fußballfeldern.

Mit dieser Fotodokumentation wollen wir die Wirkung dieser gigantischen Industrieanlagen auf die Naturlandschaft Schurwald aufzeigen.

Dabei nehmen wir die Perspektive der Anwohner ein; als Fotopunkte wurden deshalb Wohngebiete und häufig frequentierte Orte bevorzugt.

Machen Sie sich Ihr eigenes Bild:
(zum Vergrößern Bilder anklicken)

Winterbach:

 

 

 

 

 

 

 

Engelberg

 

Manolzweiler

 

 

 

 

 

Baltmannsweiler

 

Lichtenwald

 

 

 

 

 

 

Schlichten

 

 

 

 

 

 

Schorndorf

 

Es handelt sich um die ersten Windindustrieanlagen auf dem bisher unvorbelasteten Schurwald  –  weitere Windindustrieprojekte sind bereits beantragt.

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WN-34 Goldboden: Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag – aus formellen Gründen – ab

Windhöffigkeit ist unerheblich

Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse müssen nicht geprüft werden

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Windindustrieprojekt WN-34 Goldboden (Winterbach) wurde der EnBW am 02.12.2016 vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) erteilt. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, d.h. die EnBW durfte sofort mit dem Bau beginnen, obwohl die Genehmigung (bis heute) noch nicht rechtskräftig ist.

Privatpersonen (Baunachbarn) haben nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten rechtlich gegen die Genehmigung von Windindustrieanlagen vorzugehen. Um überhaupt klageberechtigt zu sein, müssen sie eine persönliche Betroffenheit (Beeinträchtigung) durch die Windindustrieanlagen nachweisen. In der Sache selbst können Privatpersonen durch Gerichte nur überprüfen lassen, ob die Genehmigungsbehörde  formelle Fehler bei der Genehmigung gemacht hat oder ob sie in ihren Rechten (z.B. wegen Lärm) verletzt sind.

Ein Mitglied unserer Bürgerinitiative hat am 10.01.2017 gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der drei Windindustrieanlagen am Goldboden Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit [auf Baustopp] beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

Das VG-Stuttgart hat am 02.06.2017 entschieden den Eilantrag mangels Antragsbefugnis nicht zuzulassen. Es hat sich also inhaltlich gar nicht mit der Antragsbegründung auseinandergesetzt.

Dagegen hat der Antragsteller am 17.07.2017 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eingelegt. Der  VGH hat den Eilantrag nun zugelassen und am 25.01.2018 entschieden.

Aus prozess- und verfahrensrechtlichen Gründen  wurde der Antrag jedoch abgelehnt:

  1. Der VGH sieht keine formellen Mängel der Genehmigung

Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde nach einer standortbezogenen Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für erforderlich gehalten habe.

Die anspruchslose „standortbezogene Vorprüfung“ sei ausreichend, weil nur die drei Windindustrieanlagen am Goldboden für sich alleine zu beurteilen seien. Obwohl sich die Einwirkungsbereiche der 6 Windindustrieanlagen am WN-34 Goldboden und ES-02 Sümpflesberg überschneiden (3.200 Meter Entfernung),  reiche diese minimale Prüfung aus, da die Anlagen in unterschiedlichen Vorranggebieten stehen. Es sei kein „funktionaler Zusammenhang“ der Windindustrieanlagen an den beiden Standorten „ersichtlich“.

Aufgrund der formellen Gebietsausweisung bleibt die tatsächliche Situation also unberücksichtigt:

Bei der standortspezifischen Vorprüfung werden nur Belastungen von Schutzgebieten am Standort der Windindustrieanlagen beurteilt. Nicht berücksichtigt werden dagegen die Eigenschaften (Merkmale) und Auswirkungen des Windindustrieprojektes, wie z.B. seine Größe, Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Belästigungen, betroffene Bevölkerung, bestehende Nutzung des Standortes als Wald, usw.

Auch die Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse müssen nicht geprüft werden, weil die Windindustrieanlagen nicht in einem Schutzgebiet für windkraftempfindliche Tiere stehen.  Mängel des ornithologischen Gutachtens und des Fledermausgutachtens sind ohne Belang.

Ein von uns vorgelegtes Fachgutachten hält die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hingegen für zwingend erforderlich. Zumindest ist jedoch eine „allgemeine Vorprüfung“ durchzuführen, welche alle Aspekte und Auswirkungen des Vorhabens und des Standortes umfasst.

An den von der EnBW vorgelegten Gutachten zu Vögeln und Fledermäusen konnten wir erhebliche Mängel nachweisen; so wurden nur 25% der Vorgaben der Landesumweltanstalt erfüllt.

  1. Der VGH sieht keine Rechte des Antragstellers verletzt

Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass aller Voraussicht nach keine unzumutbaren Geräuschimmissionen zu erwarten sind.

Wir hatten kritisiert, dass die Schallprognose mit dem ungeeigneten „alternativen Verfahren“ durchgeführt wurde und stattdessen das „Interimsverfahren“ anzuwenden ist. Der VGH bestätigt unsere Auffassung, dass das alternative Verfahren „nicht zweifelsfrei“ ist, erwartet jedoch auch beim Interimsverfahren keine unzumutbaren Geräuschimmissionen.

Dabei wird an 9 von 12 Immissionsorten das Irrelevanzkriterium verletzt. Ein von uns beauftragtes Gutachten geht davon aus, dass mit einer Überschreitung der Schallrichtwerte zu rechnen ist.

Laut VGH ist jedoch eine geringfügige Überschreitung der Richtwerte hinzunehmen.

Für was sind Richtwerte da, wenn sie nicht eingehalten werden müssen?

  1. Für den VGH ist die Windhöffigkeit unerheblich

Eine geringe Windhöffigkeit sei unerheblich, da auch bei geringen Beiträgen zur Treibhausgasminderung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Wegen des CO2-Zertifikatehandels kommt es jedoch zu gar keiner Treibhausgasminderung. Auch bleibt unklar worin ein öffentliches Interesse an Windindustrieanlagen ohne Wind bestehen soll.

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich. Wir sind bestürzt, dass – aus rein formellen Gründen –  keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und die Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse nicht geprüft werden müssen. Eine Privatperson (Baunachbar) kann dies nach geltendem Recht jedoch nicht einklagen.

Auch halten wir es für geradezu absurd, dass Beeinträchtigungen für Landschaft und Natur, sowie die Anwohner hingenommen werden müssen, ohne dass von der EnBW ein Nutzen der Windindustrieanlagen nachgewiesen werden muss!!!

Dies ist ein schlechter Tag für den Natur- und Artenschutz, sowie für den Schurwald und seine Bewohner.

Sehr kritisch sehen wir, dass das Eilverfahren länger gedauert hat, als der Bau der Windindustrieanlagen. So wurden vor der Gerichtsentscheidung bereits Tatsachen geschaffen.

NATURSCHUTZ-INITIATIVE e.V. (NI) legt Widerspruch ein und stellt Eilantrag:

Deshalb begrüßen wir sehr, dass nun die NATURSCHUTZ-INITIATIVE e.V. (NI) am 05.01.2018 Widerspruch gegen das Windindustrieprojekt WN-34 Goldboden eingelegt und einen Eilantrag zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit [auf Betriebsstopp] beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht hat. Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V.  ist eine staatlich anerkannte  Umweltvereinigung und in Fragen des Natur- und Artenschutzes mitwirkungs- und klageberechtigt.

www.naturschutz-initiative.de

Sollte dieses Verfahren zugelassen werden, würden hierbei auch die bisher unberücksichtigten Aspekte des  Natur- und Artenschutz gerichtlich überprüft werden. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass die Genehmigung widerrufen wird und die Windindustrieanlagen stillgelegt werden müssen.

VGH-BW 26.01.2018:   Windräder des Windparks Goldboden-Winterbach dürfen weiterlaufen

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Neues Lärmgutachten für Goldboden gefordert

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat das Windkraftprojekt der EnBW am Goldboden (Winterbach) im Dezember 2016 genehmigt.

Grundlage hierfür war u.a. ein von der EnBW eingereichtes Schallgutachten, das mit dem ungeeigneten „Alternativen Verfahren“ erstellt wurde. Dieses Verfahren ist nur für Schallquellen bis 30 Meter Höhe geeignet, die Windkraftanlagen am Goldboden haben aber eine Nabenhöhe von 164 Meter. Deshalb errechnet das „Alternative Verfahren“ zu niedrige Lärmwerte, in der Realität sind die Windkraftanlagen später oft doppelt so laut, als zuvor berechnet.

In der Fachwelt ist dieses Problem schon lange bekannt und deshalb wurde das „Interimsverfahren“ entwickelt. Dieses Berechnungsverfahren ist speziell für höhere Lärmquellen konzipiert und führt zu deutlich realistischeren Prognosewerten. Pro Schurwald hat bereits im Genehmigungsverfahren mehrfach eine Schallprognose nach dem „Interimsverfahren“ gefordert, das Landratsamt ist dieser Forderung jedoch nicht gefolgt.

Im November 2017 hat nun die Umweltministerkonferenz das Interimsverfahren als Stand der Technik anerkannt.

Deshalb haben wir uns in der letzten Woche nochmals schriftlich an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis gewandt und ein Lärmgutachten nach dem Interimsverfahren gefordert.

Ein von unserer Bürgerinitiative hinzugezogenes Ingenieurbüro erwartet an 9 von 12 Immissionsorten die Verletzung des Irrelevanzkriteriums, in diesen Fällen ist dann eine genaue Untersuchung der Schall-Vorbelastungen vorzunehmen. In ihrem Schallgutachten unterstellt die EnBW, dass die Windkraftanlagen die einzige Lärmquelle sind, bereits bestehende Schallbelastungen wurden nicht berücksichtigt.

Werden alle die Faktoren einbezogen, so ist nicht sichergestellt, dass die Schall-Richtwerte der TA-Lärm eingehalten werden.

Schorndorfer Nachrichten 19.12.2017:

Neues Lärmgutachten für Goldboden gefordert

Esslinger Zeitung 19.12.2017:

Windräder sollen sich vor Weihnachten drehen

Stuttgarter Zeitung  20.12.2017:

Bürgerinitiative fordert Schallgutachten

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Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht

Aufhebung der Genehmigung für WN-34 Goldboden gefordert  –  Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht 

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) hat der EnBW am 02.12.2016 die Genehmigung zur Errichtung von drei 230 Meter hohen Windkraftanlagen vom Typ Nordex N131 am Goldboden in Winterbach erteilt; der Bau der Anlagen ist bereits im Gang. 

Genehmigung ist rechtswidrig  

Die Bürgerinitiative PRO SCHURWALD fordert nun vom Landratsamt die Aufhebung dieser Genehmigung, weil sich bei den von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten, wie dem Vogel- und dem Fledermausgutachten, jetzt eklatante Mängel herausgestellt haben. Fast 30% der Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) wurden komplett ignoriert, die meisten davon sind sehr schwerwiegend. Weitere 46% der LUBW-Vorgaben wurden nur teilweise erfüllt.

Die Genehmigung hätte auf Grundlage dieser Gutachten überhaupt nicht erteilt werden dürfen, weil das Tötungsrisiko für geschützte Tierarten auf dieser Basis nicht beurteilt werden kann. Das Landratsamt wäre verpflichtet gewesen, die Einhaltung der LUBW-Vorgaben zu verlangen.

Es handelt sich um eine rechtswidrige Genehmigung und deshalb haben wir das Landratsamt aufgefordert, die Genehmigung aufzuheben.

Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht

Da das Landratsamt darauf bisher nicht reagiert hat, sah sich unsere Bürgerinitiative nun veranlasst, eine Rechts- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Dr. Sigel beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.

PRO SCHURWALD bat das Regierungspräsidium auch zu prüfen, ob auf das Landratsamt und seine Mitarbeiter von politischer und/oder behördlicher Seite bzw. von der EnBW Druck ausgeübt wurde und ob es zu Dienstpflichtverletzungen oder sogar Straftaten gekommen ist.

EnBW kassiert hohe EEG-Subventionen

Unsere Bürgerinitiative hatte sich bereits in das Genehmigungsverfahren intensiv eingebracht und immer wieder auf Mängel bei den von der EnBW vorgelegten Gutachten hingewiesen. Diese Hinweise wurden jedoch ignoriert und das Landratsamt hat der EnBW noch vor Jahresende 2016 die Genehmigung erteilt.

So wurde es der EnBW ermöglicht, noch in den Genuss der hohen EEG-Subventionen zu kommen, denn seit 01.01.2017 müssen sich Windkraftinvestoren in einem Ausschreibungsverfahren um die EEG-Subventionen bewerben. Seither hat noch kein Projekt aus Baden-Württemberg einen Zuschlag erhalten – Baden-Württemberg ist eben kein Windkraftland!

Offensichtlich waren für das Landratsamt aber die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Landesregierung bzw. der EnBW wichtiger als der Natur- und Artenschutz.

Windenergie-Gutachten-Check der Umweltverbände belegt eklatante Mängel

60% der im Jahr 2016 in Baden-Württemberg erteilten Genehmigungen für Windkraftanlagen erfolgten in den Monaten November und Dezember.

Dies machte auch die Umweltverbände NABU, BUND und LNV stutzig und sie unterzogen die Artenschutzgutachten verschiedener Windkraftprojekte einem Gutachten-Check und stellten eklatante Mängel  fest …

NABU:  Windenergie-Gutachten-Check belegt Mängel 

BUND:  Windenergie-Gutachten-Check belegt eklatante Mängel 

LNV:  Windenergie-Gutachten-Check belegt eklatante Mängel 

…  und die Naturschutzverbände werden deutlich …

  • „Untere Verwaltungsbehörden teilweise nicht unabhängig genug.“
  • „Defizite werden von der Umweltverwaltung … bestätigt,“ … Projekte werden aber „dennoch durchgewunken … .“
  • „ … reichen die Gutachten nicht aus, um eine fundierte naturschutzfachliche Bewertung möglicher Standorte für Windenergieanlagen vorzunehmen.“
  • „ … die Genehmigungsbehörden  …  prüfen nicht genügend und genehmigen zu lasch.“
  • „ Entweder man hat besusst weggeschaut oder wir haben ein Problem mit dem Personal.“

… und fordern die Behörden auf (in Zukunft) Nachbesserungen von den Betreibern einzufordern.

Präsentation Windenergie – Gutachten – Check Landespressekonferenz 07-09-17

Es besteht eine Kumpanei zwischen Genehmigungsbehörden und der Windkraftindustrie!

Unter einem grünen Umweltminister Franz Untersteller kommt der Natur- und Artenschutz unter die (Wind)-Räder, und der CDU-Landwirtschaftsminister Peter Hauk leistet Schützenhilfe indem er hierfür den Staatswald zur Verfügung stellt.

PRO SCHURWALD hat nun die Gutachten für das Windkraftprojekt WN-34 Goldboden von demselben Gutachterbüro nach den gleichen Prüfkriterien überprüfen lassen. Und das Ergebnis war noch schlechter als bei den Umweltverbänden.

Widerspruch und Antrag auf Baustopp

Die Klage eines Winterbacher Bürgers gegen das Windkraftprojekt WN-34 Goldboden ist noch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängig. Die Entscheidung des Gerichtes steht noch aus.

Stuttgarter Zeitung 12.10.2017:   Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat

Schorndorfer Nachrichten 11.10.2017:   Bürgerinitiative fordert Aufhebung der Genehmigung

Südwestpresse 13.10.2017:   Windpark Goldboden: Bürgerinitiative legt Beschwerde gegen Landrat ein

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Klage gegen Windkraftprojekt Goldboden eingereicht

Die EnBW hat den Bau von drei 230 Meter hohen Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) beantragt; dieser Antrag wurde vom Landratsamt Waiblingen im Dezember 2016 genehmigt. Angeordnet wurde zudem die sofortige Vollziehung. So durfte die EnBW schon vor Weihnachten die Bäume roden und irreversible Tatsachen schaffen.

Dagegen hat die Bürgerinitiative Pro Schurwald Widerspruch eingelegt und Klage (Eilantrag) beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Ziel des Widerspruchs und des Eilantrages ist ein Baustopp und die Aufhebung der Genehmigung.

Unsere Klage stützt sich auf drei Sachverhalte:

  1. Fehlerhafte Schallprognose

Die von der EnBW erstellte Schallprognose wurde mit dem ungeeigneten „Alternativen Verfahren“ berechnet; Stand von Wissenschaft und Technik ist jedoch das „Interimsverfahren“. So ist später in der Realität mit deutlich höheren Schallwerten zu rechnen. Zudem wurden keine Schallvorbelastungen und keine Resonanzen / Reflektionen berücksichtigt, ebenso wenig wie die Überlagerungen mit den Schallemissionen von dem benachbarten Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach). Hieraus können sich weitere Zusatzbelastungen ergeben. Insbesondere im Bereich der 8-geschossigen Wohnanlagen in Hohengehren ist mit Reflektionen zu rechnen. Die Schallüberlagerungen mit dem Windkraftprojekt in Ebersbach kommen vor allem in Hegenlohe, Thomashardt und Schlichten zum Tragen.

Ein von unserer Bürgerinitiative Pro Schurwald in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass an 9 von 12 berechneten Immissionsorten das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird. Die Einhaltung der Schall-Richtwerte ist bei diesem Windkraftprojekt nicht sichergestellt.

  1. Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Windkraftprojekt WN-34 Goldboden verursacht erhebliche Umweltauswirkungen, es kommt zudem zu einer Überschneidung der Einwirkungsbereiche mit dem Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg. Trotzdem wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Es gab nur eine standortbezogene Vorprüfung mit eingeschränktem Kriterienkatalog (nur standortbezogene Merkmale), statt einer allgemeinen Vorprüfung, die auch die Merkmale des Windkraftprojektes und dessen Auswirkungen umfasst. Die durchgeführte Vorprüfung ist fehlerhaft und nicht nachvollziehbar.

Die erforderlichen Gutachten wurden alle von der EnBW beauftragt und bezahlt. Die Gutachter sind also nicht unabhängig, ihre Qualifikation wurde nicht überprüft. Manche Gutachter distanzieren sich sogar von ihren eigenen Gutachten indem sie hierfür ausdrücklich keine Gewähr und keine Haftung übernehmen. Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um gekaufte Gutachten; trotzdem bilden sie die Grundlage für die Genehmigung.

Die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten entsprechen nicht den Vorgaben des LUBW (Landesumweltamt) und haben erhebliche Mängel. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass am Goldboden ein Rotmilan-Dichtezentrum besteht. Die aktuellen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Helgoländer Papier) für Windkraftanlagen zu Vogelhorsten wurden nicht berücksichtigt.

Ein von unserer Bürgerinitiative Pro Schurwald beauftragter Gutachter hält die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für unabdingbar.

  1. Unzureichende Windhöffigkeit

Die EnBW beantragte die sofortige Vollziehung, weil ansonsten die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens – wegen der Absenkung der EEG-Subventionen zum Jahresende – gefährdet sei. Dies zeigt wie grenzwertig die Windhöffigkeit und die Wirtschaftlichkeit dieses Projektes sind und dass kein besonderes Interesse an dem angeordneten Sofortvollzug der Genehmigung gegeben ist. Bis jetzt liegen immer noch keine richtlinienkonforme Windgutachten vor.

Obwohl das Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand, haben über 1.200 Bürger Einwendungen vorgebracht. 75% der Einwohner von Manolzweiler und 50% der Einwohner von Schlichten haben sich gegen dieses Projekt ausgesprochen. Der große Widerstand aus der Bevölkerung war für das Landratsamt ein Grund die „sofortige Vollziehung“ der Genehmigung anzuordnen, damit es nicht durch Widersprüche und Klagen zu einer Verzögerung dieses Projektes kommt. Den Bürgern soll es ganz bewusst so schwer wie möglich gemacht werden ihre Rechte wahrzunehmen – dies ist Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg im Jahr 2016!

Auch bei der Durchsicht der Verwaltungsakten entstand bei uns der Eindruck, das hier keine neutrale Prüfung des Bauantrages eines privaten Investors durch eine Genehmigungsbehörde stattfand, sondern das Landratsamt und die EnBW versuchten gemeinsam alle Hindernisse, die dem Projekt entgegenstehen könnten, aus dem Weg zu räumen. Dies ist eine Kumpanei von Behörde und Investor – wie bereits zuvor kritisiert: die Landesregierung genehmigt sich ihre eigenen Windkraftprojekte selbst.

Die Klage hat eine weit über das Projekt WN-34 Goldboden hinausgehende Bedeutung, da es sich um das erste Windkraftprojekt auf dem Schurwald handelt. Sollte es realisiert werden, gilt der Schurwald als vorbelastet und nachfolgende Projekte könnten leichter genehmigt werden. Die Büchse der Pandora wäre geöffnet.

In seinem Jahrespressebericht hat das Verwaltungsgericht den „Eilantrag gegen Windpark „Goldboden“ im Schurwald“ unter den 10 Verfahren mit öffentlichem Interesse hervorgehoben. Zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hinsichtlich eines Baustopps könnte es noch im Mai kommen.

http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Jahrespressebericht+vom+31_+Maerz+2017/?LISTPAGE=4414005

Leider sind die juristischen Möglichkeiten von Bürgern sehr eingeschränkt und die Behörden haben einen großen Ermessensspielraum (Entscheidungsprärogative). Aufgrund der großen Mängel im Genehmigungsverfahren sind wir jedoch optimistisch, dass das Verwaltungsgericht diesen Ermessensspielraum als überschritten ansieht und die Genehmigung aufheben wird. Auch beim Landratsamt des Rems-Murr-Kreises ist man sich offensichtlich bewusst, dass die Genehmigung nicht auf einer sicheren Grundlage steht, denn der Genehmigungsbescheid wurde weder vom Landrat oder dem zuständigen Dezernenten, noch vom Amtsleiter unterzeichnet.

Stuttgarter Zeitung 05.05.2017:   Klage gegen drei Windräder

Schorndorfer Nachrichten 05.05.2017:   Windkraftgegner klagen für Baustopp am Goldboden

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Windkraft-Industrieprojekt WN-34 Goldboden (Winterbach) genehmigt

Am 02. Dezember 2016 hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) das Windkraftprojekt der EnBW am Goldboden bei Manolzweiler genehmigt. Die Genehmigung erfolgte einen Tag nach Ablehnung unserer Petitionen durch den Landtag und noch „rechtzeitig“ vor der Reduzierung der EEG-Subventionen zum 01. Januar 2017.

Die EnBW darf nun drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 230 Meter (Nordex N131 / 3.300) nördlich der Kreisstraße 1209 (Kaisersträßle) bauen.

Die Bürgerinitiative PRO SCHURWALD hat sich mit professioneller Unterstützung der Kanzlei Caemmerer Lenz mit zahlreichen Einwendungen in das Genehmigungsverfahren eingebracht.

Leider war der politische Druck so groß, dass die Genehmigung in Rekordzeit noch vor der Absenkung der EEG-Subventionen erteilt wurde. Deshalb bleibt jetzt nur der Klageweg.

Angeordnet wurde die „sofortige Vollziehung“; die EnBW darf also sofort mit den Bauarbeiten beginnen. So wurden noch vor Weihnachten die Bäume gefällt.

Der große Widerstand der Bürgerinnen und Bürger begründet den Sofortvollzug; man möchte der EnBW keine Verzögerungen zumuten. Deshalb wird der Rechtsschutz der Bürger und Anwohner „zurückgestellt“. Die einmonatige Widerspruchsfrist wurde so terminiert, dass davon 2 Wochen in die Zeit zwischen Weihnachten und Dreikönig fallen.

Bürgerbeteiligung ist offensichtlich nur erwünscht, wenn die Bürger die Regierung unterstützen, aber unerwünscht wenn sie für ihre eigenen Interessen eintreten.

Die Genehmigung von Windkraftanlagen des Landesunternehmens EnBW ist praktisch ein Insichgeschäft mit Vorteilsnahme der Landesregierung:

Die Landesbehörde ForstBW verpachtet an das Landesunternehmen EnBW Staatswaldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen. Die Landesbehörde ForstBW entscheidet anschließend über die Waldumwandlungsgenehmigung und hat daraus einen finanziellen Vorteil, denn sie erhält dafür Pachteinkünfte. Die Genehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen erteilt die Landesbehörde Landratsamt; und sollten einem Windkraftprojekt gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, entscheidet die Landesbehörde Regierungspräsidium  über Ausnahmegenehmigungen.

Die Landesregierung genehmigt sich ihre eigenen Windkraftprojekte selbst!

Die EnBW hat für WN-34 Goldboden das vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt. Trotzdem haben über 1.200 Bürger Einwendungen gegen das Projekt beim Landratsamt vorgebacht. 75% der Einwohner von Manolzweiler und 50% der Einwohner von Schlichten haben sich gegen das Projekt ausgesprochen.

Dabei gibt es immer noch keinen Nachweis, dass am Goldboden ausreichende Windverhältnisse herrschen – richtlinienkonforme Windgutachten liegen nicht vor. Dies bestärkt uns in dem Verdacht, dass die EnBW zu ideologischen Zwecken missbraucht wird und am Goldboden ein Windkraftfriedhof droht.

Die erforderlichen Gutachten wurden alle von der EnBW beauftragt und bezahlt. Die Gutachter sind also nicht unabhängig, ihre Qualifikation wurde nicht überprüft. Manche Gutachter distanzieren sich sogar von ihren eigenen Gutachten indem sie hierfür ausdrücklich keine Gewähr und keine Haftung übernehmen.

Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um gekaufte Gutachten; trotzdem bilden sie die Grundlage für die Genehmigung.

Das Landratsamt stellt fest: „Das Vorhaben beeinträchtigt das Landschaftsbild erheblich.“ Es tritt als „Fremdkörper in Erscheinung“ und hat einen „negativ prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild“. Obwohl keine ausreichenden Windverhältnisse und damit kein Nutzen des Projektes nachgewiesen wurden,  wurde das Projekt trotzdem genehmigt.

Da der Eingriff ins Landschaftsbild „nicht ausgleichbar“ ist, wurde eine Ersatzzahlung in Höhe von 144.000 Euro festgesetzt, bei 20 Jahren Betriebslaufzeit sind dies 7.200 Euro/aso viel ist unsere Landschaft also wert. Im Vergleich hierzu dürften sich die jährlichen Pachtzahlungen an ForstBW auf (schätzungsweise) 150.000 Euro/a belaufen.

Die Landesregierung verkauft die Schurwaldlandschaft für 7.200 Euro und kassiert dafür 150.000 Euro – und das jedes Jahr!

Zwischenzeitlich wurde der EnBW eine Teil-Baufreigabe erteilt; so können weitere bauvorbereitende Maßnahmen durchführt werden. Es kann ganz offensichtlich nicht schnell genug gehen!

Die Erteilung der endgültigen Baufreigabe scheitert noch am fehlenden geologischen Gutachten (Standsicherheitsnachweis). Der Standort befindet sich an einem Rutschhang mit Knollenmergel. Dieser schwierige Baugrund macht auf jeden Fall massive Fundamente erforderlich (Pfahlgründungen), zumal in unmittelbarer Nähe die Landeswasserleitung verläuft.

Es gibt schwerwiegende Gründe, die dem Projekt entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Genehmigungsverfahren als Farce. Ein unabhängiges Gericht wird dies hoffentlich anders beurteilen als die Landesbehörde Landratsamt.

Auch beim Windkraftausbau bestätigt sich die Aussage des Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier: „Noch nie war in … der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.“ Die Windkraftindustrie hat sich unser Land zum Untertan gemacht!

Weitere Informationen unter:
Landesregierung verkauft die Schurwald-Landschaft für 7.200 Euro

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Landtag entscheidet über unsere Petition gegen ForstBW

Petition  15 / 05074:  Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW

Unsere Petition richtet sich gegen die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW. Betroffen hiervon sind insgesamt 64 Windkraftstandorte in Baden Württemberg, darunter auch WN-34 Goldboden (Winterbach),  ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach), GP-01 Adelberg und GP-03 Weinstraße (Schorndorf / Wangen).

Am 01.12.2016 hat der Landtag entschieden, dass unserer Petition „nicht abgeholfen“ werden kann.

Der Berichterstatter im Petitionsausschuss, der Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann, kritisierte, dass  keine Sach- und Rechtsgutachten unabhängiger Sachverständiger eingeholt wurden, um die vorgetragenen Sachverhalte zu überprüfen; es könne nicht sein, dass ForstBW selbst die Sachgerechtigkeit und Rechtmäßigkeit seines Handelns beurteile.

Nach der Entscheidung über unserer Petition war der Weg für die Genehmigung zahlreicher Windkraftprojekte noch im Jahr 2016 frei. Da die EEG-Subventionen zum 01.01.2017 gesenkt wurden, profitieren diese Projekte noch von den höheren Subventionen – zu Lasten der Stromkunden.

Das EnBW-Projekt am WN-34 Goldboden wurde einen Tag nach der Landtagsentscheidung, am 02.12.2016, genehmigt.

Weitere Informationen (einschl. Text der Petition, Beschlussvorlage Landtag, Sitzungsprotokoll Landtag):

Landtag entscheidet über unsere Petition gegen ForstBW

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Windkraftindustriezone Sümpflesberg – Königseiche

Uhl Windkraft aus Ellwangen hat im Juni 2016 beim Landratsamt Göppingen einen Bauantrag für 3 Windkraftanlagen des Typs Vestas V 136  gestellt. Diese sollen im Vorranggebiet ES-02 Sümpflesberg / Königseiche (Ebersbach-Büchenbronn) entlang der K 1412 (südlich) – mitten im Wald – errichtet werden.

Die Vestas V 136  ist eine der  größten Windkraftanlagen am Markt, Nabenhöhe 149 Meter, Gesamthöhe 217 Meter, Rotordurchmesser 136 Meter, überstrichene Fläche 14.500 qm (> 2 Fußballfelder).

Die Abstände zur Wohnbebauung betragen:

Baiereck:                    700 Meter

Büchenbronn:        1.300 Meter

Krapfenreut:          1.300 Meter

Nassach:                 1.600 Meter

Thomashardt:       1.800 Meter

Schlichten:            1.800 Meter

Der Standort liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Hier ist der Bau von Windkraftwerken eigentlich verboten. Deshalb müsste das Landratsamt Göppingen hier entweder eine Befreiung (Ausnahmegenehmigung) erteilen oder das Landschaftsschutzgebiet aufheben.

Für beide Maßnahmen ist die für den Windatlas errechnete Windgeschwindigkeit jedoch zu gering. Bereits im letzten Jahr hat es deshalb das Landratsamt Esslingen abgelehnt eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes auch nur zu prüfen. Deshalb wurden die im Landkreis Esslingen liegenden Flächen aus dem Vorranggebiet herausgenommen; dieses verkleinerte sich hierdurch von 69 ha auf 28 ha.

Die meteorologischen und topografischen Verhältnisse unterscheiden sich in den beiden Landkreisen jedoch nicht, weshalb wir eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes rechtlich für nicht möglich halten. Die Windkraftwerke wären somit nicht genehmigungsfähig.

In unmittelbarer Nähe der geplanten Windkraftwerke befindet sich ein NATURA2000 / FFH-Gebiet.

Der Bauantrag ist noch nicht vollständig, so fehlen das Windgutachten und die naturschutzrechtlichen Fachgutachten.

Die für den Sümpflesberg für den Windatlas berechnete Windgeschwindigkeit von max. 5,75 m / sec. in 100 Meter über Grund ist sehr grenzwertig; sie liegt unter der Ertragsschwelle. Alle Windmessungen, die bisher im Schurwald durchgeführt wurden, zeigten Ergebnisse, welche deutlich unter den für den Windatlas berechneten Werten liegen. Nach unserer Kenntnis hat die Fa. Uhl bisher nicht mit Windmessungen am Sümpflesberg begonnen.

Von Windkraftanlagen gehen viele nachteilige Umweltauswirkungen aus, wie Lärm und Infraschall, aber auch Schattenschlag. Es wird zu einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität kommen und die Landschaft wird verunstaltet. Die Gesundheit der Menschen wird gefährdet und Immobilienwerte vernichtet. So sind die Eigenheimfinanzierung junger Familien und die Alterssicherung vieler Menschen bedroht.

Einführung

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Bilder zum Vergrößern anklicken!

zukünftige Aussichten bei der Königseiche:

Uhingen-Baiereck:

Baiereck ES-02 Sümpflesberg

Ebersbach-Büchenbronn:

Büchenbronn ES-02 Sümpflesberg

 

 

 

 

Schorndorf-Schlichten:

Schlichten ES-02 Sümpflesberg

Lichtenwald-Thomashardt:

Sümpflesberg Hegenloher Straße

Sümpflesberg Gänswasen

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Windkraftindustriezone Winterbach-Goldboden

Die EnBW hat im März 2016 beim Landratsamt Rems-Murr  einen Bauantrag für 3 Windkraftanlagen des Typs Nordex N131 gestellt. Diese sollen östlich der Goldbodenkreuzung (Richtung Schlichten / Thomashardt), entlang der K 1209 (nördlich) – mitten im Wald – errichtet werden.

EnBW: Projektdetails „Windpark Goldboden-Winterbach“

Die Nordex N131 ist eine der größten Windkraftanlagen am Markt, mit einer Gesamthöhe von 230 Meter und somit höher als der Stuttgarter Fernsehturm. Der Durchmesser der Rotoren beträgt 131 Meter, die von ihnen überstrichene Fläche ist so groß wie 2 Fußballfelder (13.500 qm).

Die Abstände zur Wohnbebauung betragen:

Engelberg:          1.000 Meter

Manolzweiler:  1.400 Meter

Hohengehren:  1.500 Meter

Schlichten:         1.700 Meter

Thomashardt:   1.800 Meter

Winterbach:      1.900 Meter

Direkt angrenzend an das Windkraftgebiet befinden sich ein NATURA2000-Gebiet (FFH-Gebiet) und ein Landschaftsschutzgebiet.

Der Bauantrag ist unvollständig, so fehlt insbesondere ein Windgutachten. Die EnBW beantragt den Bau von 3 Windkraftanlagen ohne Kenntnis der örtlichen Windverhältnisse !!! ???

Dabei sollte die EnBW vorgewarnt sein: KommunalWind / JUWI hatten zuvor diesen Standort am Goldboden wegen Unwirtschaftlichkeit (= zu wenig Wind) aufgegeben und die EnBW selbst hat in 6 km Entfernung in Aichwald bei einer einjährigen Windmessung Windverhältnisse ermittelt, die weit unter dem Mindestrichtwert liegen. Dies wird am Goldboden nicht anders sein.

Stuttgarter Zeitung 15.07.2015:   Ziemliche Flaute auf dem Schurwald

Trotzdem weigert sich die EnBW eine richtlinienkonforme Windmessung (TR6  Rev.9  der FGW) durchzuführen; diese würde mindestens 1 Jahr dauern.

Grund für diese Eile ist die für den 01.01.2017 erwartete Änderung bei den EEG-Subventionen; die EnBW möchte noch im Jahr 2016 eine Baugenehmigung erhalten, um  ihren Anspruch auf Subventionszahlungen optimieren zu können. Hier gilt die Regel, dass die Subventionen umso höher sind, je schwächer der Wind bläst. Bezahlt werden muss das von den privaten und mittelständischen Stromverbrauchern, Großverbraucher sind davon befreit.

Windräder ohne Wind – machen keinen Sinn; am Goldboden droht ein Windkraft-Friedhof zu entstehen. Zerstörung von Natur und Landschaft, sowie der Lebens- und Wohnqualität der Menschen – und das alles nur wegen ideologisch motivierter Symbolpolitik. Die grün-rote Landesregierung missbraucht hier die EnBW für politische Zwecke.

Von Windkraftanlagen gehen viele nachteilige Umweltauswirkungen aus, wie Lärm und Infraschall, aber auch Schattenschlag. Es wird zu einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität kommen und die Landschaft wird verunstaltet. Die Gesundheit der Menschen wird gefährdet und Immobilienwerte vernichtet. So sind die Eigenheimfinanzierung junger Familien und die Alterssicherung vieler Menschen bedroht.

Einführung

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Bilder  zum Vergrößern anklicken !

zukünftige Aussichten am Goldboden:

Winterbach-Engelberg:

Engelberg WN-34 Goldboden

 

 

 

 

 

 

 

Winterbach-Manolzweiler:

Manolzweiler WN-34 Goldboden 2

 

 

 

 

 

Manolzweiler WN-34 Goldboden 1

Schorndorf-Schlichten:

Schlichten WN-34 Goldboden

 

 

 

 

 

 

Lichtenwald-Thomashardt:

Goldboden Thomashardt

 

 

 

 

 

Baltmannsweiler-Hohengehren:

Goldboden Tannhof

 

 

 

 

 

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